Agentur für Arbeit stellt rund 70 Verwaltungsdienstleistungen online zur Verfügung
Kontinuierlich sind in den vergangenen Jahren noch viele weitere Dienstleistungen als eService hinzugekommen. So auch für Unternehmen. Arbeitgeber können bequem auf elektronischem Weg Förderleistungen oder Kurzarbeitergeld online beantragen. Selbständige können einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung elektronisch stellen.
Apps, Chatbots, Videokommunikation - gerade in Zeiten der Corona-Pandemie konnte die BA innerhalb kürzester Zeit neue Onlineangebote zur Verfügung stellen, die nicht im Vorgabenkatalog des OZG enthalten sind, sondern darüber hinaus gehen. Es wurden Apps entwickelt, darunter die App für Kurzarbeitergeld und die Kunden-App BA-mobil, die auch in Zukunft um viele nützliche Funktionen erweitert wird. Die Kontaktaufnahme zur Agentur für Arbeit ist jetzt noch schneller und rund um die Uhr möglich.
Chatbots wurden konzipiert und bieten Hilfe beim Ausfüllen von Online-Formularen, indem sie Fragen in Themenbereichen des Arbeitslosengeldbezugs, Kindergeldes, Kinderzuschlages und Kurzarbeitergeldes beantworten.
Mit der Videokommunikation ist während der Pandemiezeit ein weiteres wichtiges Interaktionsformat geschaffen worden. Kundinnen und Kunden können im Videotermin beispielsweise Fragen rund um Aus- und Weiterbildung oder Rehabilitationsbedarfe mit ihrer Arbeitsvermittlerin und ihrem Arbeitsvermittler besprechen. Die Weiterempfehlungsquote von über 95 Prozent belegt, dass die modernen und neu konzipierten Interaktionsformate auf Kundenseite sehr gut angenommen werden.
Überblick zu den aktuellen Unternehmens-eServices des BA: eServices für Unternehmen | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
Quelle: Agentur für Arbeit