37 Millionen Euro aus Bundes-Sondervermögen für die Stadt Gießen
Die Stadt Gießen wird aus dem Sondervermögen des Bundes rund 37 Mio € erhalten. Bürgermeister Wright begrüßt die Information des Landes Hessen über die Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes. Dies schaffe Planungssicherheit über zu erwartende finanzielle Unterstützung.
Wright ordnete dazu die historische Dimension ein: „Ich freue mich über die Ankündigung der Zuschüsse. Es handelt sich dabei um die höchsten Fördermittel, die die Stadt Gießen in Ihrer Geschichte erhalten hat. Diese Zuschüsse werde in den kommenden Jahren einen Beitrag für die Stabilisierung des hohen Investitionsniveaus der Stadt der letzten Jahre leisten können."
Gleichzeitig wies der Stadtkämmerer darauf hin, dass mit dieser erfreulichen Fördersumme nicht alle Bedarfe realisiert werden können. Für eine Diskussion um konkrete Einzelprojekte sei es allerdings noch zu früh und nicht zielführend. Das Land Hessen habe zunächst noch gesetzliche Grundlagen für die konkrete Inanspruchnahme der Fördermittel zu schaffen. Dafür bedürfe es nach Einschätzung von Wright noch etwa das erste Quartal des neuen Jahres.
Danach plane das Land den Abschluss von Umsetzungsverträgen mit jeder einzelnen Kommune. Erst anschließend stehen die Bereiche fest, für die die Stadt das Geld verwenden dürfe. Dabei möchte man konkrete Einzelprojekte systematisch erarbeiten.
Hierbei verwies der Bürgermeister auf Erfahrungswerte aus vorangegangenen Förderprogrammen von Bund und Land Hessen.
"Wir haben in den letzten Jahren einige Erfahrungen bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln gesammelt. Die Erfahrungen sprechen für eine Zuteilung der Mittel Zug-um-Zug auf einzelne Projekte. Davor sollten Kostenschätzung und Bauzeitenplanung entsprechend erarbeitet werden.", beschrieb Wright die favorisierte Vorgehensweise.
Wichtig sei vielmehr, dass das Gesamtinvestitionsvolumen in den nächsten stabil gehalten werden kann, um einen Investitionstau zu vermeiden und wichtige Impulse für die lokale Wirtschaft zu setzen. Aus Sicht von Wright sei eine Gesamtdiskussion im Jahr 2026 über die Verteilung sämtlicher Mittel nicht zielführend. Die Einzelmaßnahmen sollten aus seiner Sicht vielmehr schrittweise erarbeitet werden und erst danach die konkrete Umsetzung in jedem Einzelfall beschlossen werden.
Bei den angekündigten Zuweisungen handelt es sich um die erste von zwei Tranchen, die auf die Stadt Gießen aus dem Sondervermögen von 500 Milliarden Euro des Bundes entfällt. Davon erhalten die Länder 100 Milliarden Euro für Investitionen in ihre Infrastruktur. Von den rd. 7,43 Milliarden Euro, die dem Land Hessen zugeteilt werden, wird Hessen rd. 4,7 Milliarden Euro auf seine Kommunen verteilen. Die Entscheidung über die zweite Tranche plant das Land Hessen voraussichtlich im Jahr 2029 zu treffen. Nach derzeitigem Informationsstand müssen die Gelder der ersten Tranche bis dahin aber noch nicht abschließend investiert worden sein. Wegen aktualisierter Berechnungsgrundlagen wird die zweite Tranche für die Stadt Gießen geringer dotiert sein.
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