Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
Sie können eine Verlängerung der Baugenehmigung um jeweils bis zu zwei Jahren beantragen, wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage vorliegt.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag formlos und reichen ihn zusammen mit den ggfs. erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein.
- Die Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag.
-
Wenn sich die Sach- und Rechtslage nicht geändert hat, steht der Verlängerung um bis zu zwei Jahren nichts entgegen. Die Verlängerung ist gebührenpflichtig.
Beschreibung
Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von fünf Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung beginnen oder wenn die Bauausführung zwei Jahre unterbrochen worden ist.
Die Frist kann auf Antrag um jeweils bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben. Sie kann rückwirkend verlängert werden, wenn der Antrag vor Fristablauf bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist. Die Verlängerung der Baugenehmigung ist gebührenpflichtig.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.
Voraussetzungen
- Gültige Baugenehmigung
- Antrag vor Ablauf der Verlängerungsfrist von fünf Jahren seit Ausstellung der Baugenehmigung
- die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert
Erforderliche Unterlagen
Es genügt ein formloser Antrag.
Wie hoch sind die Gebühren in Gießen
Die Verlängerung eines Baugenehmigungsbescheids ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 30 % der Baugenehmigungsgebühr.
Frist
- Antrag auf Verlängerung während der Laufzeit der Baugenehmigung, diese beträgt fünf Jahre.
-
Verlängerung der Baugenehmigung um jeweils bis zu zwei Jahren möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.