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SEPA-Lastschriftmandat (kommunal) erteilen


Um eine SEPA-Lastschrift durchzuführen, ist ein SEPA-Lastschriftmandat erforderlich, das dem Zahlungsempfänger die Erlaubnis erteilt, Beträge von Ihrem Konto abzubuchen.

Erforderliche Unterlagen

Das von Ihnen ausgefüllte Formular SEPA-Lastschriftmandat:


Beschreibung

Mit dem SEPA-Lastschriftmandat erlauben Sie uns, fällige Rechnungsbeträge einzuziehen. So können Sie Rechnungen einfach und bequem bezahlen. 

Sollten Ihre Zahlungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in voller Höhe zu den genannten Fälligkeitsterminen eingehen, so würden eventuelle Mahngebühren oder Vollstreckungskosten, die bei der Stadt Gießen anfallen, zu Ihren Lasten gehen. Unannehmlichkeiten können Sie vermeiden, wenn Sie sich der Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat bedienen. Ein Vordruck hierfür ist für Sie bereits vorbereitet. Senden Sie uns diesen gegebenenfalls vollständig ausgefüllt zurück.

Verfahrensablauf

Bitte geben Sie uns die von Ihrer Hausbank erteilte Kundenkennung (IBAN und BIC) an.

Das Lastschriftverfahren bietet folgende Vorteile:

  • Sie zahlen immer den richtigen Betrag, auch wenn sich die Höhe der Abgabe ändert.
  • Sie zahlen immer pünktlich.
  • Kein Gang zur Kasse, kein Warten am Bankschalter.
  • Kein Ausschreiben von Überweisungen und Schecks.

Kein Risiko:

  • Über Ihren Kontoauszug können Sie die Abbuchungen kontrollieren.
  • Sie können innerhalb von acht Wochen der Abbuchung jederzeit widersprechen.

Hinweis: Möchten Sie vom Lastschrifteinzugsverfahren zurücktreten, teilen Sie dies bitte der Kämmerei der Stadt Gießen schriftlich vier Wochen vor dem nächsten Fälligkeitstermin mit. Änderungen können so rechtzeitig vorgenommen werden.

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