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Einschulungsuntersuchung durchführen


Alle Kinder sind 2 Jahre vor Einschulung verpflichtet, an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen. Ziel ist es, möglichst allen Kindern unabhängig von Migrations- und Sozialstatus aus gesundheitlicher Sicht die gleiche Chance auf einen erfolgreichen Schulstart zu ermöglichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gelbes Vorsorgeheft (U-Heft)
  • Impfausweis
  • Bei vorhandenen Erkrankungen oder Beeinträchtigungen: ärztliche oder therapeutische Berichte
  • Bei Bedarf: Hilfsmittel Ihres Kindes, zum Beispiel Brille oder Hörgerät

Beschreibung

Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der geistigen Entwicklung, der Motorik und der Sprachfähigkeit.

Verfahrensablauf

o    Sie erhalten eine schriftliche Einladung mit Termin vom Gesundheitsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. 
o    Sie erscheinen mit Ihrem Kind zum genannten Termin und bringen die erforderlichen Unterlagen mit. 
o    Die Schulärztin oder der Schularzt untersucht Ihr Kind und bespricht die Ergebnisse mit Ihnen. 
o    Das Gesundheitsamt übermittelt der zuständigen Schule das Ergebnis der Untersuchung.
 

An wen muss ich mich wenden?

Bei der Anmeldung an der entsprechenden Grundschule erhalten Eltern weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung.

Voraussetzungen

Ihr Kind ist zur Einschulung an einer Grundschule in Hessen angemeldet.

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