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Bewohnerparkausweis verlängern lassen


Wenn Ihr Bewohnerparkausweis abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie ihn weiterhin nutzen möchten, können Sie ihn verlängern lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • bisherige Anwohnerparkausweis
  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

Beschreibung

In einigen Städten gibt es sogenannte Bewohnerparkgebiete. In diesen können Anwohnende bevorzugt parken. Wenn Sie in einem solchen Gebiet Ihren Wohnsitz gemeldet haben, können Sie für Ihr Auto oder Ihr Motorrad einen Bewohnerparkausweis beantragen. Sollte Ihr Bewohnerparkausweis in nächster Zeit ablaufen oder bereits abgelaufen sein, können Sie ihn verlängern lassen. Dies ist beispielsweise im Ordnungsamt oder im Bürgerbüro möglich.

Verfahrensablauf

Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

Voraussetzungen

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
  • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
  • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

Kosten

In Gießen wird zurzeit eine Gebühr in Höhe von 120,00 € pro Jahr erhoben

Hierbei handelt es sich um eine Verwaltungsgebühr, diese kann nicht zurückerstattet werden.

Parkgebührenordnung - Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren

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