Jobcenter Gießen
Leistungen nach SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende
Lahnstraße 59
35398 Gießen
0641 48016-0
0641 48016-400
Website
Sprechzeiten
Geöffnet nur nach vorheriger Terminvereinbarung:
Montags bis mittwochs, freitags von 08:00 - 12:00 Uhr
und
donnerstags von 11:00 - 15:00 Uhr.
Persönliche Vorsprachen im Jobcenter Gießen sind ausschließlich mit Termin möglich.
Zuständig für 14 Dienstleistungen
- Änderung nach Beantragung oder bei Bezug von Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) mitteilen
- Antrag auf Weiterbewilligung von Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) stellen
- Arbeitsgelegenheiten beantragen
- Bildung und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene bei Bezug von Grundsicherungsgeld beantragen
- Darlehen in bestimmten akuten Notsituationen beantragen
- Darlehen oder Bedarfszuschuss für die Ausbildung beantragen
- Eingliederung von Langzeitarbeitslosen Bewilligung
- Einmalige Leistungen für Sonderbedarfe beantragen
- Einstiegsgeld beantragen
- Förderung für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung vom Jobcenter bekommen
- Förderung schwer zu erreichender junger Menschen Bewilligung
- Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) beantragen
- Übernahme von Mietrückständen zur Sicherung der Unterkunft bei Bezug von Grundsicherung beantragen
- Vermittlungsbudget beantragen