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25.04.2024

Landkreis Gießen unterstützt Investitionen in den Herdenschutz

Onlineschulung informiert über Förderung und deren Voraussetzungen

Für all diejenigen, die Weidetiere halten, bietet der Landkreis Gießen auch in diesem Jahr wieder finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung und Errichtung von Zäunen und Zubehör an. Was Weidetierhalter diesbezüglich beachten müssen, darüber informiert ein Onlineseminar am Mittwoch, 22. Mai 2024, ab 19 Uhr. 

Schafe, Ziegen, Damwild, Hauspferde, Rinder, Esel, Lamas, Alpakas – all diese Tiere leben in Herden zusammen. Damit das auch so bleibt und die Tiere keinen Angriffen von Beutegreifern ausgesetzt sind, bieten Weidezäune eine gute Lösung, die insbesondere Konflikte zwischen dem Schutz des Wolfes und der Weidetierhaltung verringern soll.

Im Jahr 2022 hatte der Landkreis ein entsprechendes Förderprogramm auf den Weg gebracht, das für eine finanzielle Entlastung in der Weidetierhaltung sorgt: „Wir möchten all diejenigen unterstützen, die sich für eine nachhaltige Landbewirtschaftung einsetzen. Weidetierhaltung leistet einen wichtigen Beitrag zum Arten- und Biotopschutz im Offenland“, sagt Natur- und Tierschutzdezernent Christian Zuckermann.

Für den Erhalt von Fördermitteln sieht der Landkreis ein Beratungsgespräch im Hinblick auf Herdenschutz durch eine geeignete Fachstelle oder die Teilnahme an einer Herdenschutzschulung vor. Aufgrund der vielen Förderanfragen, die seit Inkrafttreten der Richtlinie eingegangen sind, kann dieses nun erneut über ein Onlineseminar absolviert werden, das der Landkreis Gießen gemeinsam mit dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) anbietet.

Als Referent wird Alexander Henz vom LLH über die fachliche Praxis im Herdenschutz sprechen. Christian Zuckermann wird die entsprechende Richtlinie zur Förderung und Aufrechterhaltung der extensiven Weidetierhaltung im Offenland vorstellen. Zudem wird es Raum für Fragen an die beiden Referenten geben.

Interessierte können sich bei Jana Widdig per Mail an jana.widdig@lkgi.de anmelden und bekommen anschließend den Zugangslink mit der Anmeldebestätigung. Für die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung (Schulung im Sinne der Richtlinie) ist die Angabe von vollständigem Namen und Adresse notwendig.

Quelle: Landkreis Gießen

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