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Ich möchte eine Wohnung mieten. Werden meine Mietkosten übernommen?

Das Jobcenter kann Kosten der Unterkunft für Sie übernehmen, sofern Sie Leistungen nach SGB II bekommen. Dafür muss das Jobcenter aber das Mietangebot sehen und prüfen. Wichtig ist, dass die Wohnung nicht zu teuer sein darf. Einen Vordruck der Mietbescheinigung sowie den Mietkalkulator zur Berechnung der angemessenen Kosten finden Sie hier.

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