Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen
Ausländerbeiräte sind die Interessenvertretungsorgane der ausländischen Einwohner einer Gemeinde. Nach der Hessischen Gemeindeverordnung (HGO) muss in Gemeinden mit mehr als 1000 ausländischen Einwohnern ein Ausländerbeirat eingeichtet werden. Die Mitglieder des Ausländerbeirats werden von den ausländischen Einwohnern nach der Hessischen Kommunalwahlordnung für fünf Jahre gewählt.