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09.12.2022

Wohngeld plus: 2023 können mehr Haushalte Unterstützung erhalten

Landkreis bereitet sich mit Extra-Team auf die Aufgabe vor

Wesentlich mehr Menschen als bisher haben ab Januar 2023 Anspruch auf Wohngeld. Das sogenannte „Wohngeld plus“ ist ein wichtiger Teil des Entlastungspakets des Bundes, um Haushalte mit geringem Einkommen zu unterstützen. Die Zahl der Menschen, die Wohngeld erhalten können, soll sich dadurch verdreifachen. Bundesweit könnten nach Hochrechnungen 1,4 Millionen Haushalte erstmals oder wieder Anspruch auf Wohngeld erhalten. Außerdem wird das Wohngeld höher – davon profitieren also auch Haushalte, die es derzeit schon bekommen.

„Wie viele Haushalte im Landkreis Gießen ab Januar neu Wohngeld erhalten können, ist unklar“, erklärt Sozialdezernent Hans-Peter Stock. „Denn Zielgruppe sind gerade Menschen, die bisher noch gar keine Leistungen erhalten, aufgrund ihres Einkommens aber ab Januar einen Anspruch haben. Wir als Landkreis übernehmen vor Ort die Bearbeitung der Anträge. Für uns ist diese Neuerung eine enorme Herausforderung.“ Stock ermuntert zugleich, die Möglichkeit der Unterstützung zu nutzen: „Wer bisher noch keine staatlichen Leistungen erhalten hat, mag vielleicht Hemmungen haben, jetzt eine solche Hilfe zu nutzen. Das ist aber unbegründet. Im Gegenteil: Es ist umsichtig und verantwortungsvoll, zu prüfen, ob ein Anspruch besteht und auch genutzt werden kann.“

Viele Anfragen zum Wohngeld haben in den vergangenen Wochen den Fachdienst Soziales und Senioren des Landkreises erreicht – manche Details sind aber noch nicht klar, weil das Gesetz zum „Wohngeld plus“ erst vor Kurzem beschlossen worden ist. Der Fachdienst Soziales und Senioren bereitet sich derzeit organisatorisch auf einen erheblichen Aufwand zur Bearbeitung der vielen Anträge ab 2023 vor. „Wir stellen gerade mehr als ein Dutzend zusätzliche Kräfte ein. Ein extra dafür bestimmtes Team wird sich allein um die Bearbeitung der Wohngeld-Anträge kümmern“, erklärt Fachdienstleiterin Karoline Bauer. Der Landkreis Gießen übernimmt diese Aufgabe für alle Kommunen im Landkreis inklusive der Stadt Gießen.

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Was ist der Unterschied zwischen dem bisherigen Wohngeld und dem „Wohngeld plus“?

Wohngeld als Unterstützungsleistung gab es auch bisher schon – ab dem kommendem Jahr können aber viel mehr Menschen Wohngeld erhalten. Die Zahl der Haushalte, die Anspruch haben, soll sich nach Hochrechnungen des Bundes verdreifachen. Die Höhe des monatlichen Wohngelds wird sich deutlich erhöhen.

Wer kann das neue „Wohngeld plus“ ab 2023 bekommen?

Alle Menschen, deren Einkommen nur knapp für Miete und Alltagskosten reicht, können und sollten prüfen, ob sie einen Anspruch haben. Allerdings nur dann, wenn sie nicht bisher schon Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen. Wohngeld wird vor allem an Familien, Alleinerziehende oder alte Menschen gezahlt, deren Einkommen nur knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt.

Um herauszufinden, ob ein Anspruch auf „Wohngeld plus“ besteht, gibt es einen vorläufigen Online-Rechner des Bundeswirtschaftsministeriums.


Wichtig: Der Online-Rechner dient nur einer ersten Orientierung. Ob wirklich Anspruch auf Wohngeld besteht und wie hoch es ausfällt, steht erst nach der Prüfung der Antragsunterlagen fest.

Wie hoch fällt das Wohngeld aus?

Das ist unterschiedlich – es hängt unter anderem davon ab, wie die individuellen Einkommensverhältnisse sind, wie viele Personen im Haushalt leben und wie hoch die Miete ausfällt. Bisher wurden im Durchschnitt bundesweit etwa 180 Euro pro Haushalt im Monat gezahlt. Ab Januar steigt dieser Durchschnittsbetrag auf rund 370 Euro.

Wann und wo kann ich das neue „Wohngeld plus“ beantragen?

Wer im Landkreis Gießen – inklusive der Stadt Gießen - seinen Wohnsitz hat, kann Wohngeld beim Fachdienst Soziales und Senioren des Landkreises beantragen

Dort gibt es weitere Informationen zur Antragstellung sowie Vordrucke zum Download. Vordrucke gibt es auch bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen.

Was muss ich tun, wenn ich bereits Wohngeld erhalte?

Nichts. Haushalte, die bereits bis ins Jahr 2023 hinein Wohngeld erhalten, bekommen nach einer Neuberechnung die erhöhten Beträge automatisch nachgezahlt. Dazu werden neue Bescheide verschickt.

Wie lange wird es dann dauern, bis mein Antrag bearbeitet ist und ich das Geld überwiesen bekomme?

Das lässt sich derzeit nicht genau sagen. Nach dem bisherigen Stand kann eine Bearbeitung oft innerhalb von zwei Wochen erfolgen – vorausgesetzt, alle nötigen Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor. Weil ab 2023 aber viel mehr Haushalte als bisher Wohngeld erhalten können und unklar ist, wie viele Anträge eingehen, müssen sich antragstellende Personen auf längere Wartezeiten einrichten. Dabei geht aber kein Geld verloren: Wer Anspruch hat, erhält es ab dem Monat der Antragstellung rückwirkend ausgezahlt.

Wo gibt es weitere Informationen zum „Wohngeld plus“?

Informationen gibt der Bund unter www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/wohngeldreform

 

Quelle: Landkreis Gießen

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