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16.01.2024

Wetzlarer Straße: Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen

Die Stadt Gießen wird im Januar die zweite Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 aus Lärmschutzgründen umsetzen. Diese wird im Bereich der Wetzlarer Straße zwischen den Hausnummern 25 bis 95 sowie 20 bis 82 eingerichtet und das bisher bestehende Tempo 30 wird dort um ca. 200-300 m in Fahrtrichtung Wetzlar verlängert. Darauf weist Bürgermeister Alexander Wright hin.

Die Anwohner*innen sind in diesem Bereich erheblich durch Straßenverkehrslärm belastet und sollen dadurch geschützt werden und somit mehr Lebensqualität erhalten.

Grundsätzlich führt eine Reduzierung der Geschwindigkeit auch zu einer Reduzierung von Lärm. Zudem hat Tempo 30 enorme Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen.

Im Straßenverkehr existiert eine Vielzahl von diversen Schallquellen, die je nach Geschwindigkeitsniveau mehr oder weniger starken Einfluss auf das Gesamtgeräusch haben. Hierzu gehören z. B. die Antriebsgeräusche, Reifen-Fahrbahngeräusche und aerodynamische Geräusche aber auch verhaltensbedingter Lärm durch z. B. den sogenannten Kavalierstart.

In Hessen werden auf Basis der Lärmkartierung durch die Regierungspräsidien Lärmaktionspläne aufgestellt. Im Lärmaktionsplan werden neben der Beschreibung der Lärmbelastungssituation die Maßnahmen zur Lärmminderung benannt. Hierbei wird die öffentliche Verwaltung bei zukünftigen Planungen gebunden. Einen direkten Anspruch auf die Umsetzung dieser Maßnahmen besteht für Bürger*innen allerdings nicht.

Die Hürden für die Anordnung dieser beschriebenen Geschwindigkeitsbeschränkung sind sehr hoch und zeitintensiv. Im ersten Schritt wird ein Ingenieurbüro mit der Ausarbeitung eines Lärmgutachtens beauftragt. Nach der Prüfung der Lärmpegel werden die entsprechenden Maßnahmen vorbereitet. Außerdem werden zwischenzeitlich der Straßenbaulastträger und die Polizei angehört. Anschließend erfolgt die verkehrsrechtliche Anordnung zusammen mit dem Beschilderungsplan an den Straßenbaulastträger.

Die Stadt Gießen arbeitet hier sukzessive die im Lärmaktionsplan benannten Lärmkonfliktpunkte ab. Daher werden im Stadtgebiet noch weitere Straßen ebenfalls untersucht werden. Darunter zählen die Krofdorfer Straße, Frankfurter Straße bis Am Steg, Marburger Straße, Robert-Sommer-Straße, Sudetenlandstraße und die Nordanlage. Die Stadt priorisiert bei den Vorhaben unter anderem nach der Anzahl der Menschen, die durch eine Tempo- und damit Lärmreduzierung direkt profitieren. Hierfür werden im Lärmaktionsplan sogenannte Lärmkennziffern zugrunde gelegt, die eine Zusammenfassung von Stärke der Lärmbelastung und Anzahl der betroffenen Anwohner*innen darstellen. Bereiche, in denen grundhafte Sanierungen geplant sind oder gerade durchgeführt werden, werden ebenfalls untersucht, aber die Umsetzung erfolgt dann erst zum Ende der jeweiligen Baumaßnahmen. Für das Lärmgutachten werden Verkehrszählungen durchgeführt, die u. a. die Grundlage des Gutachtens bilden. Diese Zählungen können nur bei normal stattfindendem Verkehr durchgeführt werden, um hierbei auch die tatsächliche Lärmbelastung darstellen zu können. Daher kann es bei Straßen, die gerade voll gesperrt sind zu zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung von lärmmindernden Maßnahmen kommen.

Bei Fragen zum Lärmaktionsplan und den damit verbundenen Vorhaben können sich die Bürger*innen gerne an die Stadt unter EMail: verkehrssteuerung@giessen.de wenden.

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