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14.04.2023

Was macht eigentlich das Ordnungsamt ... am Gründonnerstag ?

Kontrolltag des Ordnungsamtes Gießen am 06.04.2023

Am Donnerstag, dem 06.04.2023 fand in der Zeit von 16:00 Uhr bis 03:00 Uhr ein Kontrolltag des Ordnungsamtes Gießen statt. Hierzu wurde der Einsatzleitwagen der Ordnungspolizei (ELW) als Mobile Wache auf dem Marktplatz gegenüber dem Stadtwerke Kundenzentrum aufgestellt. Von dort wurden die Einsätze an diesem Abend koordiniert.

Insgesamt 27 Personen aus den Abteilungen, Ordnung- und Gewerbe, Straßenverkehr und Ordnungspolizei führten Kontrollen zu verschiedenen Themen durch. Ein besonderes Augenmerk lag hierbei auf dem Marktplatz, sowie den umliegenden Straßen, da es hier immer wieder seitens der Bürger*innen zu  Beschwerden kommt. Gerade die Bushäuschen sind oftmals durch Personengruppen belegt, die durch übermäßigen Alkoholkonsum die dort vorhandenen Sitzgelegenheiten dem Gemeingebrauch entziehen.  Die Kontrollen sollten dazu beitragen, ein regelkonformes Verhalten aller Bürger*innen zu erzielen und auch langfristig zu erhalten.

Erfreulicherweise konnten an diesem Abend keine nennenswerten Verstöße am Marktplatz festgestellt werden. Daher wurden ausschließlich aufklärende Gespräche geführt.

Begleitend zu den beschriebenen Maßnahmen nach der Gießener Gefahrenabwehrverordnung erfolgten Verkehrskontrollen am Marktplatz, sowie im ruhenden Verkehr.

Hier mussten die Ordnungspolizeibeamt*innen zahlreiche Verwarnungen aussprechen, da sich viele Personen z.B.  nicht an das Durchfahrtsverbot am Marktplatz hielten. Dies ist besonders problematisch, da es regelmäßig zu gefährlichen Situationen bei den Begegnungen zwischen zu Fuß gehenden, dem berechtigten Linienbusverkehr und dem nicht zulässigen Fahrzeugverkehr kommt. Zudem wurden zahlreiche Fahrzeuge im Fußgängerbereich, im absoluten Haltverbot oder in anderer Weise ordnungswidrig abgestellt. Diese wurden verwarnt bzw. im Rahmen der Ersatzvornahme abgeschleppt.

Weitere Kontrollen fanden an folgenden Orten statt:

Ludwigsplatz Ecke Ludwigstraße:

Hier kommt es regelmäßig zu gefährlichen Begegnungen zwischen zu Fuß gehenden und Radfahrerenden, da diese die Gehwege im sowieso bereits engen Baustellenbereich regelwidrig befahren und somit eine Gefahr für die Fußgänger*innen darstellen. Innerhalb einer Stunde wurden 7 Verwarnungen zu je 55 € ausgesprochen, sowie zahlreiche aufklärende Gespräche geführt.

Ludwigsplatz:

Bei den gleichzeitig durchgeführten  Verkehrskontrollen am Ludwigsplatz wurden mehrere Fahrzeuge und Fahrräder kontrolliert, welche ein Mobiltelefon verbotswidrig genutzt hatten. Die Fahrzeugführer*innen erwartet nun jeweils ein Bußgeld in Höhe von 100 € und einen Punkt in Flensburg. Bei den Radfahrenden wurde ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 € fällig.

Schulhof der Theodor-Litt Schule:

Hier wurden am späten Abend ca. 25 Jugendliche gemeldet, die sich lautstark auf dem Schulgelände aufhalten sollten. Aufgrund mehrerer Vandalismusschäden in der Vergangenheit fuhren mehrere Streifenwagen dorthin. Es wurden insgesamt 7 Jugendliche angetroffen, die nach erfolgter Personalienfeststellung den umliegenden Müll einsammelten und anschließend einen Platzverweis erhielten.

Schulhof Weiße Schule Wieseck:

Hier wurden keine Personen angetroffen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Kontrollen stand im Fokus der bevorstehenden Osterfeiertage. Nach verschiedenen gesetzlichen Vorschriften sind aufgrund der sogenannten „stillen Feiertage“ besondere Bestimmungen  beim Betrieb verschiedener  gastronomischer Betriebe einzuhalten. So besteht zum Beispiel am Gründonnerstag ab 04:00 Uhr ein Verbot für öffentliche Tanzveranstaltungen,  Spielhallen und Wettvermittlungsstellen sind ab 00:00 Uhr zu schließen. Erfreulicherweise konnten zu diesen Bestimmungen keine Verstöße festgestellt werden.

Ferner fanden Kontrollen der Verordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes, der sog. Sperrgebietsverordnung statt. Innerhalb des Geltungsbereiches der Sperrgebietsverordnung ist die Ausübung von sämtlicher Prostitution untersagt. Zivile Ordnungspolizeibeamt*innen der Ordnungs- und Gewerbeabteilung konnten zwei Verstöße gegen die Sperrgebietsverordnung feststellen. Die Prostituierten erwartet ein Bußgeldverfahren. Den Vermietern der Räumlichkeiten droht der Erlass einer entsprechenden ordnungsrechtlichen Verfügung zur Verhinderung von weiteren Verstößen. Es muss mit weiteren Kontrollen durch uniformierte und zivile Kräfte des Ordnungsamtes auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten gerechnet werden.

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