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30.06.2022

Verbraucherzentrale Hessen: Hohe Beratungsnachfrage

Verbraucherzentrale Hessen veröffentlicht Jahresbericht 2021

Steigende Energiepreise und das zweite Jahr der Pandemie zeigen erneut, wie wichtig Verbraucherberatung gerade in Krisenzeiten ist. Insgesamt suchten im Laufe des Jahres knapp 80.000 Menschen die Verbraucherzentrale Hessen auf. Mehr als zwei Drittel davon – über 61.000 Menschen – nahmen eine oder mehrere Beratungen in Anspruch. Damit liegt die Zahl der Beratungen weiterhin deutlich über dem Niveau vor der Pandemie.

Hohe Energiepreise halten Verbraucherschützer in Atem

Seit Oktober 2021 sind die Energiepreise erheblich gestiegen. Die Energieeinsparberatung ist gefragt wie nie. Über 10.000 Menschen nutzten in 2021 die Energieeinsparberatung der Verbraucherzentrale Hessen. Wegen der Preissteigerung und auch wegen des rechtswidrigen Verhaltens einzelner Energieanbieter hat die Verbraucherzentrale im Oktober 2021 eine kostenfreie Hotline zu Energierecht und Energiepreisen eingeführt. An dieser Hotline haben im Jahr 2021 über 700 und in 2022 bereits über 3.800 Personen Unterstützung gesucht.

Dieser Trend hält auch in 2022 an. Der Anteil der Beratungen zu Energiepreisen und Energierecht stieg von 10% auf 30%. Die Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas und die mögliche Preisfreigabe nach einer Feststellung der Gasmangellage werden zu weiteren erheblichen Preissteigerungen und zur Unsicherheit bei den Menschen führen.

Verbot von Energiesperren gefordert

„Bereits jetzt können viele Haushalte die Energiekosten nicht mehr tragen“, berichtet Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen aus dem Beratungsalltag seines Teams. „Wir fordern die Bundespolitik deswegen auf, Energiesperren gesetzlich zu verbieten, solange die Alarmstufe des Notfallplans Gas in Kraft ist“, fordert Wendt. Diese Regelung müsse so schnell wie möglich, spätestens ab September ins Gesetzblatt. „Das Risiko, dass Menschen im Herbst ohne Strom und Gas dasitzen ist groß“, so Wendt. Eine Energiesperre könne schon bei einem Rückstand von zwei Abschlagszahlungen und Schulden von einhundert Euro verhängt werden.

Wie sollten sich Verbraucher in der aktuellen Situation verhalten?

Eine bewährte Strategie vieler Verbraucher war es bislang, bei Preiserhöhungen einfach vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und in einen günstigeren Tarif zu wechseln. „Aufgrund der Ausnahmesituation auf den Energiemärkten und der angespannten Preislage gestaltet es sich derzeit allerdings sehr schwierig, einen attraktiven Strom- oder Gastarif zu finden“, so Peter Lassek, Leiter der Fachgruppe Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen. Insbesondere dann, wenn der Tarif eine Preisgarantie haben soll. Die Signale stehen überall auf steigende Preise. „Wir raten daher derzeit von einem allzu vorschnellen Wechsel aus dem Bestandstarif ab“, so Lassek weiter. Sollte es nach Feststellung einer erheblichen Reduzierung der Gasimportmengen durch die Bundesnetzagentur zur Anwendung des neuen Preisanpassungsrechts kommen, dürfen die Versorger ihre Mehrkosten aufgrund stark gestiegener Beschaffungskosten weiterreichen. „Die privaten Haushalte wären dann auch vor extrem hohen Gaspreisen nicht geschützt. Von dieser Regelung wären auch Verträge mit Preisgarantie betroffen.“

Weitere Themen aus dem Jahresbericht: Kinderwerbung für Dickmacher einschränken, Digitalisierung der Beratung, Entwicklung vielfältiger digitaler Anwendungen - zum kompletten Jahresbericht.

Viele weitere Informationen zur Energieberatung finden Sie unter verbraucherzentrale-energieberatung.de.

 

Die Verbraucherzentrale Hessen ist regionaler Partner im Energieberatungsnetzwerk für Stadt und Landkreis Gießen. Sie steht für kompetente und anbieterunabhängige Beratung, ebenso wie die weiteren Partner des Netzwerkes aus der Region und aktive Energiebeiräte im Landkreis Gießen.

 

Quelle: Verbraucherzentrale Hessen

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