Rathaus

Seiteninhalt
23.06.2023

Reisen mit Heimtier in den Sommerferien

Jetzt Impfschutz und Regelungen im Ausland checken| Veterinäramt weist auf Bestimmungen zum Tollwutschutz hin

Sommerzeit, Reisezeit – und in die Ferien fährt oft auch der Vierbeiner mit. Wer Hund oder Katze ins Ausland mitnimmt, sollte sich rechtzeitig vor Ferienbeginn über die Regelungen im Urlaubsland informieren, darauf weist das Veterinäramt des Landkreises Gießen hin. „Das ist vor allem wichtig, wenn Reisen in Länder außerhalb der EU geplant werden, die als nicht frei von Tollwut gelten – zum Beispiel die Türkei. Denn dabei sind unbedingt Fristen zu beachten“, erklärt Dr. Stefanie Graff, Leiterin des Fachdienstes Veterinärwesen und Verbraucherschutz. 

Grundsätzlich gilt: Wer mit einem Heimtier – Hund, Katze oder Frettchen – über Staatsgrenzen reist, muss einen EU-Heimtierausweis für das Tier haben. Außerdem muss das Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Das Anbringen des Chips und Ausstellen des Ausweises übernehmen die Tierarztpraxen. Die Kennzeichnungsnummer des Chips wird im Ausweis eingetragen und abgeklebt, damit dieser ohne Zweifel dem Tier zugeordnet werden kann. Im Ausweis werden auch Nachweise über den Tollwut-Impfschutz erfasst. Wichtig: Erst muss das Tier den Chip erhalten und die Chipnummer überprüft werden, danach darf die Impfung erfolgen. Bis der Impfschutz gültig ist, dauert es 21 Tage – das muss bei der Reiseplanung unbedingt berücksichtigt werden. Denn zunächst muss das geimpfte Tier ausreichend Antikörper entwickeln.

Hintergrund ist der Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut: Die Krankheit verläuft tödlich und kann auch auf Menschen übertragen werden.

Obacht bei Reisen mit jungen Tieren: Welpen, die jünger als 15 Wochen sind, dürfen nicht nach Deutschland hineingebracht werden – auch nicht auf einer Rückreise. Hintergrund ist auch hier der Tollwutschutz, denn die Impfung ist erst im Alter von zwölf Wochen möglich, danach sind 21 Tage Wartezeit erforderlich.

Die beschriebenen Regelungen gelten für Reisen mit maximal fünf Tieren und nur dann, wenn diese Tiere privat mitgeführt und nicht zum Verkauf in ein anderes Land gebracht werden.

Achtung bei Reisen in Länder außerhalb der EU

Besondere Regelungen gelten für Reisen in Länder außerhalb der EU, in denen die Tollwut weiterhin vorkommt. Wer mit Hund oder Katze dorthin verreist und aus diesen Ländern wieder in die EU zurückkehren will, muss nachweisen, dass sein Tier ausreichend Antikörper gegen die Tollwut hat. Dieser Wert, der sogenannte Titer, muss nach einer Blutuntersuchung im Ausweis dokumentiert werden. Achtung: Bis zur Blutentnahme müssen seit der Impfung mindestens 30 Tage vergangen sein. Die Untersuchung muss ein von der EU dafür zugelassenes Labor übernehmen.

„Wer mit seinem Tier eine Reise in ein Land außerhalb der EU plant, kümmert sich am besten rechtzeitig vorher und noch in Deutschland um die Bestimmung des Titers“, rät Dr. Graff. Wird dies versäumt, darf das Tier aus dem Reiseland erst nach einer Wartezeit von drei Monaten wieder in die EU geholt werden. Und im äußersten Fall darf ein Tier gar nicht zurück in die EU – nämlich dann, wenn sich keine Antikörper gebildet haben. Das kommt, wenn auch sehr selten, bei einigen Tieren trotz mehrfacher Impfung vor.

Weitere Informationen und Tipps zum Reisen mit Heimtieren gibt das das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter www.bmel.de.

 

Quelle: Landkreis Gießen

Newsletter

Bestellen Sie sich hier den Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.