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10.01.2023

Ortsgericht Gießen sucht Ortsgerichtsvorsteher

Die Stadt Gießen sucht für das Ortsgericht I eine Ortsgerichtsvorsteherin oder einen Ortsgerichtsvorsteher. Bewerber/innen müssen ihren Hauptwohnsitz in der Kernstadt Gießen, Kleinlinden, Wieseck oder Petersweiher haben.

Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Zu den Aufgaben dieses Ehrenamts gehören die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften, die Erteilung von Sterbefallanzeigen, Sicherung des Nachlasses sowie Schätzungen von Immobilien. Das Ortsgericht Gießen I hat montags und mittwochs vormittags Sprechzeiten, zu denen die Anwesenheit der Ortsgerichtsvorsteherin oder des Ortsgerichtsvorstehers erforderlich ist.

Die Mitglieder des Ortsgerichtes werden durch die Stadtverordnetenversammlung gewählt und anschließend vom Präsidenten des Amtsgerichtes ernannt. Die Ernennung erfolgt auf zehn Jahre, bei über 65-Jährigen auf fünf Jahre.

Wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt, als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist, kann nicht als Ortsgerichtsmitglied ernannt werden - ebenso im Dienst befindliche Richterinnen und Richter sowie Beamte im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichts steht.

Personen, die sich für das Ehrenamt interessieren, können sich bis zum 31. Januar 2023 beim Magistrat der Stadt Gießen, Rechtsamt, Berliner Platz 1, 35390 Gießen oder per E-Mail an Rechtsamt@giessen.de bewerben. Für telefonische Rückfragen steht das Rechtsamt unter der Telefonnummer 0641 306-1451 zur Verfügung.

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