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10.08.2023

Mietspiegel für Gießen: Stadt erinnert an Verpflichtung zur Teilnahme an Befragung

Seit ungefähr sechs Wochen befragt die Universitätsstadt Gießen etwa 1.200 Mieter und 1.000 Vermieter von Wohnungen in Gießen zur Erstellung des ersten qualifizierten Mietspiegels. Viele haben sich schon an der Befragung beteiligt. Wer im Juni angeschrieben wurde und noch nicht teilgenommen hat, sollte dies zeitnah tun, denn die Auskunft ist durch das seit Juli 2022 geltende Mietspiegelreformgesetz erstmals verpflichtend. Für die Teilnahme wurde eine Frist bis zum 18. August 2023 gesetzt.

Es wird einerseits die Möglichkeit geben, die Fragen online nach Eingabe eines individuellen Zugangsschlüssels zu beantworten. Alternativ kann ein Papierfragebogen ausgefüllt werden und kostenfrei zurückgeschickt werden. Die Papierfragebögen lagen dem Schreiben im Juni bei, können aber auch noch nachträglich angefordert werden.

Die Universitätsstadt Gießen hat für die Erstellung des Mietspiegels das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg beauftragt.
Für Fragen zu der Befragung oder zur Anforderung von Papierfragebögen können Sie sich direkt an das ALP Institut unter 040 3346476 64 oder per E-Mail an mieten@alp-institut.de wenden.

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