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04.03.2024

Höchste Zeit für equal pay

6. März ist der Equal Pay Day

Das Büro für Frauen und Gleichberechtigung der Stadt Gießen informiert am 06.03. mit Plakaten an den Fenstern des Rathauses und weiteren Materialien über den Equal Pay Day, den Tag, der über die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen im Beruf aufmerksam macht.

In diesem Jahr steht der Equal Pay Day (dt.: Tag der gleichen Bezahlung) unter dem Motto „Höchste Zeit für equal pay!“ Eine Kampagne, die den Zusammenhang von Zeit und Geld in den Fokus nimmt. Denn Zeit ist, insbesondere was das eigene Einkommen angeht, ein entscheidender Faktor. Doch wie frei sind Frauen und Männer darin, ihre Zeit zu nutzen? Noch immer arbeiten Frauen fast dreimal so häufig in Teilzeit wie Männer. Der Grund dafür? Die meisten Frauen übernehmen zum Großteil die anfallende Care-Arbeit.

Der Equal Pay Day am 06.03.2024 markiert symbolisch den Tag, bis zu dem Frauen über das Jahr hinaus arbeiten müssen, um das gleiche Jahresgehalt zu verdienen, dass Männer bereits bis zum 31. Dezember des Vorjahres erhalten haben. Das bedeutet, dass Frauen rechnerisch 66 Tage länger arbeiten müssen, um das gleiche Jahresgehalt wie Männer zu haben.

Laut statistischem Bundesamt verdienen Frauen in Deutschland in der Stunde im Schnitt 18 Prozent weniger als Männer. Zur Errechnung dieser Lohnlücke wird die prozentuale Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenlohn von Männer und dem durchschnittlichen Bruttostundenlohn von Frauen errechnet. Dieser Wert hat sich bereits seit 2020 nicht mehr verändert und auch in den Jahren zuvor hat sich die Lücke nur sehr langsam verringert.

Für diese Lohnlücke gibt es unterschiedliche Ursachen. Zu Teilen lässt sie sich auf sogenannte strukturelle Unterschiede zurückführen. Viele Frauen erlernen Berufe, die schlechter bezahlt sind – vor allem in erzieherischen-, sozialen und pflegerischen Berufen sowie im Einzelhandel -, sie arbeiten seltener in Führungspositionen und häufiger in Teilzeit oder in Minijobs. Doch auch wenn man die Gehälter von Frauen und Männern mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien vergleicht, liegt der sogenannte „bereinigte“ Gender Pay Gap im Schnitt immer noch bei 6 Prozent.

Die geringe finanzielle Sicherheit, die damit einhergeht, bringt verschiedene Probleme mit sich, wie beispielsweise die finanzielle Abhängigkeit von Partner*innen sowie Altersarmut, von der Frauen stärker bedroht sind als Männer.

Die ungleiche Altersvorsorge ist als Gender Pension Gap bekannt. Frauen erhalten im Alter im Durchschnitt eine um ein Drittel niedrigere Rente als Männer.

Die geschlechtsspezifische Entgeltungleichheit in Europa beträgt etwa 13%. Im europäischen Vergleich zum Gender Pay Gap bildet Deutschland seit Beginn der internationalen Messung eines der Schlusslichter in Europa. Im Jahr 2021 lag Deutschland nach Estland und Österreich auf dem dritten Platz der EU-Mitgliedsstaaten.

Zu der Frage, was getan werden kann gibt es bereits viele Ansätze, die vom Büro für Frauen und Gleichberechtigung und auch auf Landesebene von der Landesarbeitsgemeinschaft der hessischen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten unterstützt werden. Arbeitgeber müssen Führung in Teilzeit unterstützen und fördern sowie in Bewerbungsverfahren geschlechtsspezifische Unterschiede von Erwerbsbiografien anerkennen. Außerdem müssen Minijobs in sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten überführt werden. Gesetzlich gilt neben dem deutschen Entgelttransparenzgesetz seit Juni 2023 zudem die europäische Entgelttransparenzrichtlinie. Durch diese Richtlinie haben Beschäftigte wie auch Bewerbende erweiterte Rechte auf Auskünfte und Entschädigungsansprüche. Der gesellschaftlich und institutionell verfestigten, ungleichen Bewertung von Arbeit muss entgegengewirkt werden. Tarifgefüge müssen geschlechtsneutral neu bewertet werden und weiblich dominierte Berufsfelder müssen aufgewertet werden.

Gesetze wie das Ehegattensplitting, welches eine traditionelle Aufteilung von Care-Arbeit untermauert, müssen modernisiert werden.

Gießen für Frauen + LGBTI*Q

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