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05.05.2022

Grundsteuerreform: Start der Informationskampagne

Rund 26.400 Eigentümer von Häusern, Wohnungen oder Grundstücken in der Stadt Gießen erhalten in den nächsten Tagen Post von der Stadt. Der Grund: Die Stadt möchte die Bürger*innen, die in Gießen Grundsteuer zahlen, darüber informieren, dass sie bis zum 31.10.2022 Erklärungen über ihr Eigentum beim Finanzamt abgeben müssen. Bürgermeister und Kämmerer Alexander Wright dazu: „Uns ist es wichtig, die Informationskampagne des Landes durch eigene Maßnahmen zu unterstützen, damit sich alle Eigentümer*innen in Gießen gut informieren können“, so Wright. Die persönlich adressierten Anschreiben an 25.000 Steuerpflichtige der Grundsteuer B und 1200 der Grundsteuer A mit Informationen der zuständigen Oberfinanzdirektion, das in ganz Deutschland verteilt wird, sei dafür eine gute Grundlage. Weitere Informationen oder Hilfe biete zusätzlich die vom Land Hessen verantwortete Internetseite:  www.grundsteuer.hessen.de. Fragen beantwortet auch das Bürgerbüro des Finanzamtes Gießen.

Hintergrund ist Grundsteuerreform 2025

Schon im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Erhebung der Grundsteuer in Deutschland insgesamt für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung aufgefordert. In diesem Rahmen hat sich das Land Hessen entschieden, ein eigenes Grundsteuergesetz zu erlassen. Die Neuregelungen werden ab dem Jahr 2025 für alle Grundstückseigentümer wirksam.

„Aber bereits jetzt – im Jahr 2022 – ist die Mitwirkung aller Grundstückseigentümer wichtig“, betonte Wright. Grundlage für die Grundsteuer sind die sogenannten Grundsteuermessbeträge. Für die Besteuerung im Jahr 2025 sind die Verhältnisse der Grundstücke zum Stichtag 01.01.2022. Deshalb sind alle Grundstückseigentümer im Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 dazu verpflichtet, gegenüber dem Finanzamt eben jene Erklärung abzugeben. Die Ermittlung der Grundsteuermessbeträge ist Aufgabe der Finanzämter, nicht der Stadt Gießen.

Von dort werden auch zahlreiche Informationen bereitgestellt. „Wir als Stadt Gießen werden die Informationskampagne das Landes durch wiederholte Aufrufe in den Medien, u. a. in den Sozialen Netzwerken, flankieren“, unterstricht der Bürgermeister die federführende Rolle des Landes bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen.

Auf der Grundlage der vom Finanzamt festgestellten Grundsteuermessbeträge wird die Stadt Gießen im Jahr 2024 einen neuen Hebesatz für die Grundsteuer A und Grundsteuer B festlegen. Das Ziel der Grundsteuerreform insgesamt ist mehr Steuergerechtigkeit. „Das neue Verfahren wird zu einer Veränderung der Grundsteuerhöhe für nahezu sämtliche Grundstücke führen“, betonte der Stadtkämmerer die große Dimension der Reform. Die Veränderung wird sich in einer Verringerung der Grundsteuer oder einer Steigerung der Grundsteuer auswirken. Die konkreten Steuerbescheide werden von der Stadt Gießen Anfang des Jahres 2025 erlassen und allen Grundstückseigentümern zugestellt.

Mit dem neuen hessischen Gesetz ist auch die Option zur Einführung einer Grundsteuer C geschaffen worden. Baureife Grundstücke, die bislang noch nicht bebaut worden sind, können mit dieser Grundsteuer C belegt werden. Dadurch würde sich die Grundsteuer für diese Grundstücke steigern. Das Ziel dieser höheren Besteuerung liegt darin, die Grundstückseigentümer zu einer Bebauung dieser Grundstücke zu bewegen. Damit kann dem bestehenden Wohnungsmangel begegnet werden, indem diese baureifen Grundstücke besser genutzt werden. Stadtkämmerer Wright: „Wir prüfen derzeit die Möglichkeiten der Einführung der Grundsteuer C. Die Einführung ist letztendlich durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.“

Mit einem solchen Beschluss ist frühestens im Jahr 2024 zu rechnen.

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