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16.02.2024

Freistellung für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit

Jugendarbeit ist ohne den Einsatz ehrenamtlich aktiver Menschen nicht denkbar. So manches ehrenamtliche Engagement ist zeitlich nur möglich und mit dem Berufsleben vereinbar, wenn dafür ein zusätzlicher Freiraum geschaffen wird. Um diesen Freiraum zu ermöglichen und das Engagement zu unterstützen, gibt es in Hessen für alle privaten Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf bis zu 12 Tage bezahlte Freistellung für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit sowie für die Qualifikation für dieses Engagement.

Eine Freistellung ist z.B. möglich für die Mitarbeit bei (Ferien-) Freizeiten oder bei sonstigen Veranstaltungen, bei welchen Jugendliche betreut werden. Ebenfalls kann ein Antrag auf Freistellung für den Besuch von Tagungen, Lehrgängen und Seminaren der Jugendverbände, der öffentlichen Jugendpflege und – bildung sowie im Rahmen des Jugendsports gestellt werden.

Das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) sieht einen gesetzlichen Anspruch für Personen über 16 Jahren vor, die ehrenamtlich und führend in der Jugendarbeit tätig sind.

Einen Flyer „Leitfaden Freistellung für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit“ mit weiteren Informationen und das Antragsformular für die Freistellung sind auf der Internetseite der Jugendpflege der Universitätsstadt Gießen unter www.jugendpflege-giessen.de zu finden. Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiter der Jugendpflege unter 0641 306-2492 zur Verfügung.

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