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13.03.2024

Bessere Leistungen der Pflegeversicherung

Beko und Pflegestützpunkt informieren über Veränderungen 

Viele ältere Menschen – aber auch jüngere Personen mit Behinderungen – sind bei alltäglichen Verrichtungen auf die Hilfe durch andere angewiesen. Häufig sind es nahe Angehörige, die Pflege und Betreuung aufopferungsvoll übernehmen. Aber auch Pflegedienste, Tagespflegeeinrichtungen oder Pflegeheime sind oft unverzichtbare Hilfen, wenn der Alltag durch geistige und körperliche Einschränkungen nicht mehr allein bewältigt werden kann.

Um die finanziellen Belastungen bei Pflegebedürftigkeit abzufedern, sieht die Pflegeversicherung verschiedene Ansprüche gegenüber der jeweiligen Pflegekasse vor. Die aktuelle Reform der Pflegeversicherung bringt einige Verbesserungen, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen kennen sollten. Darauf weisen die beiden in Gießen ansässigen Beratungsstellen für pflegebedürftige Personen und deren Angehörige – die BeKo (Beratungs- und Koordinierungsstelle für ältere und pflegebedürftige Menschen in der Stadt und im Landkreis Gießen) und der Pflegestützpunkt – hin.

So wurde das Pflegegeld, das an pflegende Angehörige weitergegeben werden kann, in allen Pflegegraden um fünf Prozent erhöht. Gleiches gilt für die Höchst-Beträge, die die Pflegekasse an zugelassene Pflegedienste zahlt. Zum 1. Januar 2025 werden alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung dann um weitere 4,5 Prozent erhöht.

Entlastungen auch für pflegende Angehörige

Sind pflegende Angehörige vorübergehend an der Pflege gehindert - zum Beispiel, weil sie erkrankt sind oder Urlaub benötigen – übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatz- bzw. Verhinderungspflege. Ab Juli 2025 wird die maximale Dauer der Verhinderungspflege von sechs auf acht Wochen erhöht. Außerdem wird es ein flexibel nutzbares Gesamtbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege geben. Der Betrag, der bisher nur für Kurzzeitpflege im Pflegeheim nutzbar war, kann dann auch voll für die Verhinderungspflege verwendet werden. Für Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren mit Pflegegrad vier oder fünf wurden diese günstigeren Regelungen bereits auf dieses Jahr vorgezogen.

Zur Stabilisierung der Gesundheit „ehrenamtlich“ Pflegender ist oft ein Aufenthalt in einer Vorsorge- oder Rehabilitationsklinik sinnvoll. In diesem Fall besteht der Anspruch, dass die pflegebedürftige Person auf Kosten ihrer Pflegekasse ebenfalls in der Klinik aufgenommen und versorgt wird. Dieser Anspruch wurde ab Beginn dieses Jahres erweitert und verbessert.

Pflegebedürftigkeit kann sehr plötzlich auftreten oder sich unvermittelt verschlimmern. Berufstätige Angehörige dürfen dann bis zu zehn Tage von der Arbeit fernbleiben, um die Versorgung zu organisieren oder die Pflege vorübergehend selbst zu übernehmen. Das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld kann in dieser Zeit einen erheblichen Teil des Lohnausfalles ausgleichen, muss aber bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen beantragt werden.
Neu ist, dass in jedem Kalenderjahr erneut für bis zu zehn Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld bezogen werden kann, sofern jeweils eine akut aufgetretene Pflegesituation das Fernbleiben vom Arbeitsplatz erfordert.

Um Menschen zu entlasten, die in Pflegeheimen versorgt werden, wurde bereits ab Januar 2022 ein Leistungszuschlag eingeführt, den die Pflegekasse zusätzlich zu den bisherigen Pauschalen an das Pflegeheim zahlt. Dieser Zuschlag steigt bis zum vierten Jahr eines Heimaufenthaltes jährlich an. Mit der aktuellen Reform wurde der Leistungszuschlag erhöht, wodurch Heimbewohner:innen im Durchschnitt um nochmals etwa einhundert Euro pro Monat entlastet werden.

Zum Hintergrund: BeKo und Pflegestützpunkt

Die BeKo und der Pflegestützpunkt sind seit vielen Jahren zentrale und erste Anlaufstellen zum Thema Pflege in Stadt und Landkreis Gießen. Pflegebedürftige, Hilfsbedürftige und ihre Angehörigen erhalten kostenfrei umfangreiche Informationen, Beratung und Hilfestellung zum Thema Alltagsbewältigung, zur wohnortnahen Versorgung und Betreuung sowie zur Inanspruchnahme von Leistungen.

Beide Beratungsstellen befinden sich in der Kleinen Mühlgasse 8 in Gießen (Nähe Neustädter Tor). Telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.

Die BeKo ist unter 0641 979 0090 und der Pflegestützpunkt unter 0641 4801 1720 telefonisch erreichbar. Zu den offenen Sprechzeiten dienstags von 9 bis 12 Uhr und mittwochs vom 13 bis 16 Uhr ist keine Terminvereinbarung erforderlich.

Allgemeine Informationen: Menschen mit Behinderung, Senioren

Quelle: Landkreis Gießen

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