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26.06.2024

Rechtzeitig um Pässe und Ausweise kümmern - Keine Kinderreisepässe mehr

Symbolbild Rechtzeitig schauen: Perso und Pass noch gültig? © Bundesministerium des Innern und für Heimat | Bundesdruckerei GmbH
Symbolbild Rechtzeitig schauen: Perso und Pass noch gültig? © Bundesministerium des Innern und für Heimat | Bundesdruckerei GmbH


Update - längere Produktionszeiten beim Reisepass: 

Seit den ersten Wochen des Jahres 2024 stiegen die Antragszahlen vor allem für Reisepässe außergewöhnlich deutlich an. Die Produktion der Pässe bei der Bundesdruckerei GmbH dauert daher momentan trotz aller Bemühungen länger als gewohnt: Derzeit ist mit einer Lieferzeit von rund acht Wochen oder sogar mehr zu rechnen. 

Zur Not gibt es auch weiterhin die Möglichkeit, eine Express-Bestellung vorzunehmen. Das kostet allerdings zusätzlich 32,00 €, der Reisepass liegt dann aber wie bisher in der Regel bereits nach drei Tagen abholbereit in der Behörde.

Mehr Infos und eine Anzeige, welche bereits beantragten Pässe abgeholt werden können, auf den Seiten des Stadtbüros.


Erstmeldung vom 27.02.2024:

Seit Jahresbeginn 2024 gibt es keine neuen Kinderreisepässe mehr. Sie werden weder neu ausgestellt noch verlängert oder aktualisiert. Ausgestellte Pässe, die noch bis ins Jahr 2024 gültig sind, können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus. Das Stadtbüro Gießen rät deshalb allen Eltern und Erziehungsberechtigten vor Beginn der Osterreise-Saison: Prüfen Sie für alle Familienmitglieder rechtzeitig vor Ihrer nächsten Reise, ob gültige Ausweise und Pässe vorhanden sind. Die Herstellung und Lieferung kann nämlich ein paar Wochen dauern. Die Personalausweise sind in der Regel nach zwei Wochen nach Antragstellung abholbereit, Reisepässe nach vier Wochen.

Bisher wurden Kinderreisepässe direkt im Stadtbüro ausgestellt. Das ist aber mit dem Wegfall der bisherigen Kinder-Dokumente nicht mehr möglich. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union benötigt jetzt somit jedes Familienmitglied einen Personalausweis, bei Reisen außerhalb der EU einen Reisepass.

Die genauen Einreisebestimmungen für das Reiseziel sind auf den Seiten des Auswärtigen Amtes zu finden.

Informationen zu den benötigten Unterlagen und die Terminbuchung sind auf den Seiten des Stadtbüros zu finden.

Grund für die neue Lage bei Kinderreisepässen ist eine Entscheidung des Gesetzgebers. Als Begründung gilt, dass der bisherige Kinderreisepass nur maximal 12 Monate gültig sein durfte, weil er keinen Chip enthielt. Deshalb habe es immer wieder Probleme bei der Einreise in andere Staaten gegeben – u.a. hätten einige Staaten die Regel, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das habe die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich eingeschränkt, so das zuständige Bundesinnenministerium.

Mit der Abschaffung werde künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden, so das BMI.

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