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Abgeschlepptes Fahrzeug abholen


Ein bereits abgeschlepptes Fahrzeug können Sie auch wieder auslösen. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechende Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an die zuständigen Polizeidienststelle, um den Abstellort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen.

Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollten Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich abholen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.

Voraussetzungen

Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt und sichergestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Passer-satzpapiere für ausländische Staatsangehörige) o
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1

Kosten

Für den Abschleppvorgang entstehen in der Regel Kosten.

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