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Vergnügungsstättenkonzept der Universitätsstadt Gießen

Ausgelöst durch die starke Expansion der Spielhallen hat die Stadt Gießen ein Vergnügungsstättenkonzept erarbeiten lassen, um eine städtebauliche Leitlinie zur planungsrechtlichen Steuerung von neuen Vergnügungsstätten zu erhalten.

Zum Ausschluss von Vergnügungsstätten bedarf es städtebaulicher Gründe, wie einen Attraktivitätsverlust bzw. „Trading-Down-Effekt“, also der Niveauabsenkung einer Einkaufsstraße, Verdrängungen anderer Nutzungen und die negative Beeinflussung des bisherigen Charakters eines Stadtteilkerns.

Nach einer Bestandsanalyse der Anlagen und einer Strukturanalyse wurden Beurteilungskriterien, wie z.B. die städtebaulichen Zielsetzungen, das gesamtstädtische Einzelhandels- und Zentrenkonzept oder sensible Nutzungen (Wohngebiete, soziale Einrichtungen oder gefährdete Einzelhandelsnutzungen) für das Konzept herangezogen.

Übergeordnetes Ziel ist es, künftige Vergnügungsstätten auf städtebaulich geeignete, verträgliche städtische Teilräume, in denen keine Nutzungskonflikte mit bestehenden Nutzungen zu erwarten sind, zu lenken.

Auf der Basis der städtebaulichen Gründe wurden

  • Ausschlussgebiete (wohngeprägte Bereiche, Innenstadt-Eingangsbereiche, Sanierungsgebiete, Nahversorgungszentren, Bereiche in der Nähe zu sensiblen Nutzungen (Kliniken, Schulen..), Gewerbegebiete mit Profilierungen, Sondergebietsflächen (Hochschulen, Sportanlagen),
  • Eignungsgebiete (ausgewählte Gewerbegebiete aufgrund Prägung, verkehrlicher Erschließung, Stellplatzverfügbarkeit und unsensiblen Umfeldnutzungen) und
  • Eignungsgebiete mit Einschränkung (Kerngebiet Seltersweg, Kreuzplatz, Mäusburg, aber nur in Ober- und Untergeschossen)

stadtweit festgelegt.

Die Ergebnisse  sind nun bei der Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen.
Räumliche Ausschnitte der Eignungs- und Ausschlussgebiete

 

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