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"Im Katzenfeld"

Die Universitätsstadt Gießen beabsichtigt die weitere bauliche Entwicklung des Bereiches „Im Katzenfeld“ auf Höhe des Knotenpunktes der A 480 mit der B 429 auf einer Fläche von ca. 18 ha. Die FIRU GmbH (Koblenz) erarbeitete daher im Auftrag der Stadt Gießen eine Städtebauliche Rahmenplanung für das Gebiet. Ziel war es, das Gebiet genau zu untersuchen, zu bewerten und daraus Möglichkeiten der gebietsbezogenen Entwicklung abzuleiten. Das Gebiet umfasst die bebauten und unbebauten Bereiche zwischen Krofdorfer Straße, Wilhelm-Leuschner-Straße und Weilburger Grenze. Nach dem Entwurf der Rahmenplanung ist ein Gewerbegebiet für Betriebe mit kleinem bis mittlerem Flächenbedarf vorgesehen.

Grundlage des im Juni 2024 erstmals im Vorentwurf vorgelegten Bebauungsplans „Katzenfeld“ war die seit 2018 vorliegende Rahmenplanung „Im Katzenfeld“. Er weicht allerdings in einem Punkt deutlich von dem ursprünglich beschriebenen Konzept ab, denn 5 ha der im Rahmenplan vorgesehenen großflächigen Gewerbegrundstücke sollen zu einer Sonderbaufläche für ein nun vorgesehenes Rechenzentrum zusammengefasst und die Erschließung daran angepasst werden. Energiewende und technischer Wandel erhöhen die Bedeutung großer Rechenzentren zur Steuerung dieser Wende und zur Erfüllung zahlreicher weiterer Anforderungen an solche Einrichtungen. Zum Beispiel in den Bereichen Forschung und Medizin, aber auch Verwaltung und Dienstleistungen wachsen die Bedarfe an zentraler Rechenleistung ständig. Durch die Nachbarschaft des Umspannwerks Gießen Nord mit den Kapazitäten für den dadurch erwachsenden Strombedarf, durch das Blockheizkraftwerk der Stadtwerke mit Einspeisungspunkt für die Abwärme eines Rechenzentrums zur Fernwärmenutzung und durch die großen Abstände zu vorhandener Wohnbebauung sowie die vorhandenen Flächenreserven in Form von Acker mit voraussichtlich gut zu kompensierender ökologischer Bedeutung gibt es kaum andere Standorte in der Region, die so geeignet für den Standort eines Rechenzentrums sind. Der Bebauungsplan soll die bereits im Rahmenplan avisierte Gewerbenutzung und die zusätzlich geplante Sondernutzung planerisch vorbereiten und so das Baurecht für benötigte Gewerbestandorte und das Rechenzentrum schaffen, von dem auch erheblichen Synergieeffekte für Forschung und Technologie-affine Unternehmen erwartet werden.“

 Hier finden Sie den Endbericht zur Städtebaulichen Rahmenplanung „Im Katzenfeld“:


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