Dienstleistungsauftrag - ausschließliches Recht auf dem Gebiet der Stadt Gießen
Die Stadt Gießen hat einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates in der Fassung der Änderungsverordnung (EU) Nr. 2016/2338 vom 14. Dezember 2016 (VO 1370/2007) nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 Abs. 1 GWB im Wege einer Inhousevergabe direkt an die MIT.BUS GmbH (MIT.BUS) vergeben. Die Pflicht zur Aufnahme der Verkehrstätigkeit im Stadtverkehr Gießen hat am 01.01.2026 begonnen und besteht für eine maximale Laufzeit von 10 Jahren.
Der erteilte öffentliche Dienstleistungsauftrag sieht auch die Erteilung eines ausschließlichen Rechts auf dem Gebiet der Stadt Gießen für die Laufzeit des Dienstleistungsauftrags nach § 8a Abs. 8 PBefG, Art. 2 lit. f) sowie Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 an die MIT.BUS vor.
Nach erfolgter Anhörung der auf dem Stadtgebiet Gießen agierenden Verkehrsunternehmen ergeht daher folgender Bescheid:
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