Regenwasser - Nutzung und Versickerung
Regenwasser ist zu wertvoll, um es aus Baugebieten in Kanälen abzuleiten. Durch die Verwendung von Dachflächenwasser in Regenwassernutzungsanlagen oder die Versickerung im natürlichen Untergrund wird die Ressource Wasser geschont.
Regenwassernutzung
Hier können Sie sich über die technischen Standards von Regenwassernutzungsanlagen informieren. Der Bau erfordert eine sorgfältige Planung. Dies erspart u. U. enorme Folgekosten. Sie erhalten Empfehlungen zu Speichergrößen und Auskunft über Gebühren und indirekte Fördermöglichkeiten. Gemäß der geltenden Abwassersatzung der Stadt Gießen stellt der Bau einer Regenwassernutzungsanlage eine Anlage im Sinne der geforderten Regenwasserbewirtschaftung dar.
Telefonisch erhalten Sie Auskunft zum kostengünstigen Bau und zur bedarfsgerechten Planung.
Fertiggestellte Anlagen sind beim Gesundheitsamt anzumelden:
Anmeldeformular beim Landkreis Gießen, siehe rechte Spalte unter "Formulare & Downloads" / "Regenwasseranlagen"
Links:
Regenwasserversickerung
Das Regenwasser fließt in bebauten Gebieten von Dächern, befestigten Hofflächen und Straßen zumeist in das öffentliche Kanalnetz. Das Aufnahmevermögen des städtischen Kanalnetzes ist vor allem bei Starkregen nur begrenzt. Nur im Falle einer Trennkanalisation gelangt Regenwasser über den Regenwasserkanal in das nächste Gewässer (Vorfluter). Damit steht es dem Grundwasser nicht mehr zur Verfügung und kann im schlimmsten Fall zu einer Verschärfung der Hochwasserspitzen führen.
Bereits im Vorfeld von Baumaßnahmen ist gemäß Abwassersatzung nach Alternativen für die Verwertung des Niederschlagswassers zu suchen. Die Versickerung ist eine Möglichkeit bei versickerungsfähigem Untergrund.
Aus Bohrprofilen wurden die Untergrunddurchlässigkeiten abgeschätzt. Die Ergebnisse, die eine erste Einschätzung der Versickerungsfähigkeit vor Ort ermöglichen, sind in einer interaktiven Karte für das Stadtgebiet von Gießen dargestellt:
Karte in neuem Fenster aufrufen
Detailinformationen zu einzelnen Grundstücken im Stadtgebiet können beim Umweltamt direkt erfragt werden.
Versickerungsfähigkeit des Bodens selbst ermitteln
Eine einfache Art, die Wasserdurchlässigkeit des Bodens selbst zu ermitteln, ist die Durchführung eines Versickerungsversuches in einer kleinen Grube, etwa 50 x 50 cm. Es wird die Menge an Wasser ermittelt, die in einer bestimmten Zeit versickert.
Durchführung:
- Mutterboden entfernen, zusätzlich circa 20 cm des darunterliegenden Bodens ausheben
- in der Regel ist eine Gesamttiefe von 40 bis 50 cm für die Grube erforderlich
- Sohle mit einer 1 bis 2 cm dicken Kies- oder Splittschicht bedecken (Sand ist ungeeignet)
- Holzlatte mit Meterstab in die Grube einschlagen
- Grube circa eine halbe Stunde lang vorsichtig bewässern (richtige Versuchsergebnisse nur mit feuchten Böden)
- nach der Vorbewässerung wird die Grube zunächst bis in Höhe der Mutterbodenschicht (ca. 20 cm) mit Wasser befüllt
- Wasserstand (Ablesung am Meterstab) in Tabelle eintragen
- nach 30 Minuten Wasserstandes ablesen und mit Uhrzeit notieren (Versickerung sollte deutlich erkennbar sein)
- ist der Wasserstand weniger als 2 cm gesunken, ist eine weitere Kontrolle nach insgesamt 120 Minuten erforderlich und der Wasserstand zu notieren
- Versuch zur Überprüfung zweimal durchführen!
Mittlere Versickerungshöhe (cm) Versuchsdauer 30 Minuten | Bodendurchlässigkeit |
---|---|
kleiner 2,0 |
Versuch mit 120 |
2,0 bis 4,0 | gering |
4,0 bis 8,0 | mittel |
größer 8,0 | gut |
Mittlere Versickerungshöhe (cm) Versuchsdauer 120 Minuten | Bodendurchlässigkeit |
---|---|
kleiner 4,0 | zu gering |
4,0 bis 12,0 | gering |
größer 12,0 | mittel |
Bauvorhaben - Erklärung zur Regenwasserbewirtschaftung
Die Einleitung von Niederschlagswasser in das öffentliche Kanalnetz ist möglichst zu minimieren. Ziel ist der naturnahen Wasserhaushaltsbilanz möglichst nahe zu kommen und den Kanal zu entlasten. Vor dem Hintergrund der Zunahme von Starkniederschlägen, Hitze und Trockenperioden im Zuge des Klimawandels, soll das sog. „Schwammstadtprinzip“® genutzt werden, um Regenwasser zu verdunsten, zu versickern oder wiederzuverwenden. Auch teure Sachschäden können hiermit verringert werden.
Gemäß § 3a (2) Abwassersatzung der Stadt Gießen sind für anfallendes Niederschlagswasser (Dach- und Oberflächenwasser) auf dem Baugrundstück Angaben zur Regenwasserbewirtschaftung zu machen:
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