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Ehrenamtliche Laiendolmetscher*innen

Über das Büro für Integration können Sie ehrenamtliche Laiendolmetscher*innen buchen. Ziel dieses Angebotes ist es, Menschen mit fehlenden oder geringen Deutschkenntnissen bei Terminen sprachlich zu unterstützen.

Die wichtigsten Fragen zu dem Programm in den FAQs:

Wer sind die Dolmetscher*innen und welche Sprachen sprechen sie?

Aktuell stehen 37 ehrenamtliche Laiendolmetscher*innen im Büro für Integration zur Verfügung. Sie wurden für das Programm sorgfältig ausgewählt. Die Männer und Frauen haben eine eigene Zuwanderungsgeschichte und eine andere Muttersprache als Deutsch, verfügen zudem über sehr gute Deutschkenntnisse. Sie sind unterschiedlichen Alters und haben ganz verschiedene Ausbildungen, Studienwege oder Berufe. Wichtig ist: Sie haben keine Ausbildung im Bereich Übersetzen/Dolmetschen, es handelt sich um Laien.

Sie sprechen folgende Sprachen: Akan/Twi, Albanisch, Arabisch, Aserbaidschanisch, Bulgarisch, Englisch, Farsi/Dari, Französisch, Kurdisch (Kurmanci/Sorani), Paschto, Persisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Somali, Spanisch, Tigrinya, Türkisch, Ukrainisch, Urdu.

Welche Qualifizierungen haben die Dolmetscher*innen erhalten?

Jede*r ehrenamtliche Laiendolmetscher*in im Programm hat eine Qualifizierungsmaßnahme im Umfang von 24 Unterrichtseinheiten durchlaufen. Schwerpunkte waren hier:

  • Einführung in die Dolmetschtätigkeit
  • Rollenverständnis und Positionierung: Profil eines*r ehrenamtlichen Dolmetschers*in
  • Ethische Arbeitsprinzipien aus der Perspektive der ehrenamtlichen Tätigkeit
  • Reflektierter Umgang mit kulturellen, sozialen, situationellen, emotionalen, nonverbalen und verbalen Faktoren in Dolmetschsituationen
  • Sensibilisierung für die Dolmetschtechniken und Dolmetschstrategien sowie für die Interventions- und Steuerungsstrategien
  • Spezifische soziale Handlungsstrategien: Empathiefähigkeit und Selbstschutz
  • Techniken zur Abgrenzung und zum Umgang mit Rollenkonflikten
  • Einführung in die Dolmetscheinsätze im Sozial- und Bildungsbereich

Die ehrenamtlichen Laiendolmetscher*innen werden geschult in und verpflichten sich schriftlich zu bestimmten Arbeitsprinzipien (bspw. Schweigepflicht; Allparteilichkeit und Neutralität der Rolle des Dolmetschers, Transparenz, Vollständigkeit und Genauigkeit der Übersetzung, Empathie, Distanz und Nähe in Dolmetschsituationen, interkulturell kompetenter Umgang mit verschiedenen schwierigen Situationen).

Für welche Art von Terminen können die Dolmetscher*innen angefragt werden?

Die Dolmetscher*innen bieten Dolmetschtätigkeiten (mündlich) im Rahmen von einzelnen Einsätzen an. Sie erhalten ihre Ehrenamtspauschale pro Einsatz und pro Klient*in und können daher nur für verbindlich vereinbarte Termine eingesetzt werden.

Welchen Verpflichtungen unterliegen die Dolmetscher*innen?

Im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeiten im Büro für Integration unterliegen die Laiendolmetscher*innen einer Schweigepflicht. Darüber hinaus unterschreiben sie eine Verpflichtungserklärung. Diese beinhaltet Aspekte wie Neutralität und Allparteilichkeit, Transparenz und wertneutrale Sprachmittlung, Namensrecht sowie Verfassungstreue und eine Absage an alle Formen des Extremismus.

Wer kann eine*n Dolmetscher*in anfragen?

Das Programm ist vorgesehen für Organisationen und Institutionen im sozialen Bereich sowie für Verwaltungen im Stadtgebiet von Gießen. Es gibt allerdings Ausnahmen: Siehe Frage „Wo und wie können die Dolmetscher*innen nicht eingesetzt werden?“ Fragen Sie gern im Büro für Integration nach, ob Ihre Institution für die Förderung in Frage kommt.

Wo und wie können die Dolmetscher*innen nicht eingesetzt werden?

Die ehrenamtlichen Laiendolmetscher*innen dürfen laut Programm des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration keine Einsätze wahrnehmen

  • vor Gericht,
  • bei der Polizei,
  • beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
  • bei der Ausländerbehörde,
  • bei den Jobcentern/Agenturen für Arbeit und
  • im medizinischen Bereich.

Die Dolmetscher*innen dürfen die Einsätze nicht selbstständig organisieren. Sie dürfen die Klient*innen sowohl während als auch außerhalb des Einsatzes im Rahmen des Programms nicht begleiten oder beraten. Sie dürfen nicht außerhalb des Stadtgebietes von Gießen eingesetzt werden. Grenzen gibt es darüber hinaus für den Einsatz bei thematisch belastenden, sehr sensiblen Gesprächen.

Auch für Dolmetschtätigkeiten auf Abruf/auf Verdacht, (z.B. im Rahmen von offenen Sprechstunden, Veranstaltungen) sind die Dolmetscher*innen nicht abrufbar. Für solche Bedarfe wenden Sie sich bitte an die Integrationslotsen beim Freiwilligen Zentrum für Stadt und Landkreis Gießen. (freiwilligenzentrum-leitung@giessen.de)

Wie kann ich eine*n Dolmetscher*in anfragen? Wie viel Vorlaufzeit muss ich einplanen?

Wenden Sie sich bitte an das Büro für Integration der Universitätsstadt Gießen.

Ansprechpartnerinnen: Sinem Özkan, Ela Cetin-Honca – WIR Koordination

E-Mail: wir.dolmetschen@giessen.de

Telefon: 0641 306-1083 und -1085

Bitte stellen Sie Ihre Anfrage mit u.g. Informationen an Sinem Özkan oder Ela Cetin-Honca unter wir.dolmetschen@giessen.de.

  • Name der Organisation
  • Ansprechpartner*in
  • Termin des Einsatzes (Datum und Uhrzeit)
  • Dauer des Einsatzes (ungefähr)
  • Thema des Einsatzes (ohne personenbezogene Daten)
  • Ort des Einsatzes
  • Anzahl der beratenen Personen (Klient*innen)
  • Sprache der Dolmetschtätigkeit
  • Präferenz für eine*n Laiendolmetscher*in (bspw. wenn ein*e Laiendolmetscher*in schon bei einem anderen Termin mit dem*der Klient*in gedolmetscht hat oder sich mit besonderen Begrifflichkeiten auskennt...)

Sie bekommen sobald wie möglich eine Rückmeldung vom Büro für Integration über Ihre Anfrage.

Die ehrenamtlichen Laiendolmetscher*innen übernehmen die Dolmetschtätigkeiten innerhalb ihrer Freizeit. Je früher planbar der Einsatz ist (z.B. mind. eine Woche vorher), desto eher kann der Termin wahrgenommen zu werden. Uns ist bewusst, dass auch oft für kurzfristige Termine Dolmetschleistungen benötigt werden. Bitte wenden Sie sich an uns, wir bemühen uns, auch kurzfristig eine*n Laiendolmetscher*in zur Verfügung zu stellen.

Muss die*der Klient*in, für die*den gedolmetscht wird, einverstanden sein?

Damit keine Missverständnisse entstehen, sollten Institutionen, die einen Einsatz mit ehrenamtlichen Laiendolmetscher*innen planen, dafür Sorge tragen, dass die Klienten*innen einverstanden damit sind.

Wie kann ich als anfragende Organisation den Dolmetscheinsatz unterstützen?

Die Einsätze sind von sehr unterschiedlichen Themen geprägt – damit sind oft auch eigene (fachsprachliche) Begrifflichkeiten verbunden. Die Dolmetscher*innen bereiten sich auf die Einsätze vor, dennoch ist es für sie als Ehrenamtliche nicht möglich, immer alle Begriffe zu kennen. Außerdem kommt es häufig vor, dass eine wörtliche Übersetzung eines Begriffes aus dem Deutschen in eine andere Sprache für den*die Klient*in unverständlich ist. Es ist deswegen sehr wichtig, den Laiendolmetscher*innen die Themen und Fragestellungen des Termins, ggf. unbekannte Begriffe etc. kurz zu erklären, damit sie den Inhalt richtig übertragen können.

Wie läuft ein Einsatz mit einem*r Laiendolmetscher*in ab?

Die ehrenamtlichen Laiendolmetscher*innen übernehmen die Übersetzungs- und Dolmetschtätigkeiten für die Organisationen, nicht für Klient*innen. Deshalb benötigen sie vor dem Einsatz eine kurze Vorbereitungszeit von 5 bis 10 Minuten mit dem*der Ansprechpartner*in der Organisation. Es geht dabei darum, sich gemeinsam über Informationen bzgl. des Falles, über Begrifflichkeiten sowie die Regeln der Dolmetschtätigkeiten auszutauschen. Die Laiendolmetscher*innen kommen dementsprechend früher zu dem Termin als die Klient*innen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Terminplanung!

Zu Beginn des Einsatzes wird der*die ehrenamtliche Laiendolmetscher*in an den*die Klient*in in der gefragten Sprache Informationen über folgende Aspekte geben:

  • seine*ihre ehrenamtliche Tätigkeit,
  • über das Programm,
  • Schweigepflicht
  • über ihre Arbeitsweise (Die Dolmetscher*innen sind verpflichtet, alles zu übersetzen, was ausgesprochen wird. Bei Bedarf dürfen sie für eine vollständige Übertragung die Sprechenden unterbrechen.)

Was soll ich nach dem Einsatz des*r Dolmetscher*in tun?

Das Büro für Integration muss die erfolgten Einsätze dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration nachweisen. Dies funktioniert über einen sog. „Einsatzzettel“. Wir bitten Sie, ihn auszudrucken, auszufüllen und zu unterschreiben, bevor Sie ihn an den*die Laiendolmetscher*in weitergeben. Er*sie unterschreibt ihn ebenfalls und leitet den Bogen an das Büro für Integration weiter. Download "Einsatzzettel":

Die Laiendolmetscher*innen arbeiten ehrenamtlich im Programm und benötigen Rückmeldungen, um sich weiterzuentwickeln. Ein kurzes Feedback nach dem Einsatz ist daher für sie sehr hilfreich. Auch seitens des Büro für Integration wird regelmäßig eine Rückmeldung erbeten – gerade zu Beginn des Programms, bei neu teilnehmenden Organisationen oder bei neu eingesetzten Dolmetscher*innen.

Wer bezahlt die Ehrenamtspauschale für die ehrenamtlichen Laiendolmetscher*innen? Werden Fahrtkosten erstattet?

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration würdigt die ehrenamtliche Laiendolmetscher*innen pro Einsatz für jede*n Klient*in mit einer Ehrenamtspauschale in der Höhe von 20€. Das Programm fördert keine Fahrtkosten der ehrenamtlichen Laiendolmetscher*innen.

Wie sind die ehrenamtlichen Laiendolmetscher*innen versichert bei den Einsätzen?

Wie alle ehrenamtlich engagierten Personen in Hessen genießen die ehrenamtlichen Laiendolmetscher*innen in der Regel den Schutz der gesetzlichen Unfall- und Haftpflichtversicherung.

Ich kenne den*die Dolmetscher*in schon von einem vergangenen Einsatz. Kann ich die Person für einen neuen Einsatz einfach direkt anfragen?

Nein. Die Vermittlung zwischen Organisation und Dolmetscher*in liegt allein beim Büro für Integration. Die Dolmetscher*innen dürfen von den Organisationen außer für kurzfristige Mitteilungen zum bereits geplanten Einsatz (z.B. wenn der Termin abgesagt wird) nicht kontaktiert werden. Natürlich können Sie bei der Anfrage darauf verweisen, wenn Sie eine*n Dolmetscher*in erneut anfragen möchten.

Ich möchte im Rahmen des Programms als ehrenamtliche*r Laiendolmetscher*in arbeiten. Was soll ich tun?

Ehrenamtliche Laiendolmetscher*innen sind nach Möglichkeit Menschen mit Zuwanderungsgeschichte mit muttersprachlichen Kenntnissen in einer anderen Sprache als Deutsch. Außerdem sollten sie über gute Deutschkenntnissen (Verstehen, Sprechen, Lesen) auf einem Niveau von mindestens B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen. Deutschkenntnisse können durch Zertifikate oder durch andere Weise (z. B. Interview) belegt werden. Nicht zugewanderte Menschen müssen neben Deutsch mindestens eine weitere Sprache fließend sprechen.

Die Auswahl und Prüfung der Geeignetheit der Interessierten (Volljährigkeit, Sprachkompetenzen, Kultursensibilität) obliegt dem Büro für Integration und wird durch persönliche Gespräche festgestellt. Dem Büro für Integration vorzulegen ist ein polizeiliches Führungszeugnis. Eine Erklärung zur Schweigepflicht, Neutralität, Transparenz und wertneutrale Sprachmittlung ist zu unterschreiben.

Haben Sie Interesse? Dann schreiben Sie uns:

Büro für Integration

wir.dolmetschen@giessen.de

Wie sieht es mit der Zukunft des Programms aus?

Das Büro für Integration plant, das Programm für die Stadt Gießen weiter zu organisieren und zu koordinieren sowie den Pool von ehrenamtlichen Laiendolmetscher*innen nach Bedarf weiter auszubauen.

 

WIR-Logo mit Unterschrift Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
WIR-Logo mit Unterschrift Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Jeder Einsatz der ehrenamtlichen Laiendolmetscher*innen wird vom Programm »WIR« des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration mit einer Ehrenamtspauschale in Höhe von 20€ gefördert. Für anfragende Organisationen ist die Nutzung des Angebotes also kostenlos.

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