Kindertagesbetreuung
Die Stadt Gießen als Träger betreibt in Gießen zusammen mit den Ortsteilen Allendorf, Kleinlinden und Lützellinden elf Kindertagesstätten, die überwiegend auch als Familienzentren arbeiten.
Es gibt zwei Betreuungsformen für Kinder. Für beide Betreuungsformen gelten Qualitätsstandards, welche vom Jugendamt sichergestellt werden:
Kindertagesstätten werden sowohl von der Stadt Gießen selbst betrieben, als auch von anderen Freien Trägern der Jugendhilfe.
Kindertagespflege ist ein zusätzliches Angebot für die Betreuung der 0 bis 3-jährigen Kinder . Alle Erziehungsberechtigten haben die freie Wahl, welche Betreuungsform sie für ihr Kind wählen möchten.
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Kinderhaus Alter Wetzlarer Weg
Familienzentrum
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Kita Allendorf
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Kita Am Eichelbaum
Familienzentrum
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Kita Die Wilde 13
Familienzentrum
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Kita Gießener Straße
Familienzentrum
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Kita Heinrich-Will-Straße
Familienzentrum
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Kita Krofdorfer Straße
Familienzentrum
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Kita Märchenland
Familienzentrum
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Kita Regenbogenland
Familienzentrum
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Kita Schatzinsel
Familienzentrum
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Waldkita Schiffenberg
Alle Trägerschaften in der Übersicht
- Universitätsstadt Gießen
- Caritasverband Gießen e.V.
- Diakonisches Werk
- Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Marburg- Gießen e.V.
- Lebenshilfe Gießen e.V.
- Elternvereine
- Evangelisches Dekanat
- AWO Stadtkreis Gießen e.V.
- Studierendenwerk Gießen A.d.ö.R.
- Kindertagespflege → Informationen erhalten Sie über Eltern helfen Eltern Gießen e.V.
Anleitung für das Elternportal von LITTLE BIRD - in vielen Sprachen
How to Little Bird, ein Erklärvideo:
Eine persönliche Beratung können Sie mit Julian Surma und Mark Walden-Domagala vereinbaren.
Kindertagespflege
Kindertagespflege ist in erster Linie eine Betreuungsform für Kinder von 0 – 3 Jahren. Eine Kindertagespflegeperson betreut maximal fünf gleichzeitig anwesende fremde Kinder. In der Regel findet die Betreuung im eigenen Haushalt der Kindertagespflegeperson statt. Damit wird Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder in einem familiären Umfeld geboten. Es gibt ebenso die Möglichkeit, dass die Betreuung in angemieteten Räumen oder einer Festanstellung bei einem Träger stattfindet.
Alle Kindertagespflegepersonen verfügen über eine gültige Erlaubnis zur Kindertagespflege, die vom Jugendamt erteilt und überwacht wird. Diese regelt die notwendigen Voraussetzungen und rechtlichen Grundlagen für die Ausübung der Tätigkeit.
Nähere Informationen zu einzelnen Kindertagespflegepersonen und Betreuungsanfragen oben über Little Bird.
Informationen für Eltern
Sie interessieren sich für die Kindertagespflege für Ihr Kind? Sie wissen aber noch nicht genau, was sich hinter diesem Begriff verbirgt?
Einen Einblick bietet ein Film des Landes Hessen:
Noch mehr Infos - auch als Audio: Kindertagespflege: professionelle Betreuung in kleinen Gruppen | bvktp.de
Außerdem stehen Ihnen auch Eltern helfen Eltern e.V. für alle Fragen rund um die Kindertagespflege zur Verfügung:
Informationen für Kindertagespflegepersonen und Interessierte an der Kindertagespflege
Sie interessieren sich für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson?
Sie arbeiten in der Regel selbständig und im eigenen Haushalt. Sie können bis zu fünf fremde Kinder im Alter zwischen 0 - 3 Jahren betreuen. Dazu benötigen Sie einen Qualifizierungskurs, ein erweitertes Führungszeugnis, mindestens einen Hauptschulabschluss und Sprachkenntnisse auf B2 Niveau. Darüber hinaus sind ein Nachweis der Maserschutzimpfung und ein Gesundheitszeugnis notwendig.
Ausführliche Informationen und Beratung erhalten Sie durch „Eltern helfen Eltern e.V.“
Sie sind schon als Kindertagespflegeperson tätig?
Unterstützung und Beratung erhalten Sie als Kindertagespflegeperson in der Stadt Gießen über den Fachdienst Kindertagespflege und über das Tagespflegebüro Gießen - EHE Gießen.
Allgemeine Informationen und fachspezifische Unterstützung:
Fortbildungsangebote:
Aufbauqualifizierung Kindertagespflege | awo-fortbildung.de
Informationen zur Unfallprävention: