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Schwangerschaft

Rund um Schwangerschaft und Geburt gibt es umfangreiche Beratungs- und Informationsangebote, die wir auf dieser Homepage nicht vollumfänglich darstellen können. Wir geben Ihnen einen kleinen Überblick auf hilfreiche Adressen.

Bei einer Schwangerschaft mischen sich nicht selten Vorfreude und Glück mit Sorgen und Zweifeln. Gerade in einer schwierigen Lebenssituation fühlen sich werdende Mütter dem nicht immer gewachsen. Hilfe finden Sie über die Seiten www.schwanger-und-viele-fragen.de oder auch www.geburt-vertraulich.de.

Rund um die Uhr ist auch das Hilfetelefon "Schwangere in Not" für Sie da. Kostenlos, barrierefrei und mehrsprachig können Sie sich unter der Telefonnummer 0800 40 40 020 beraten lassen und mehr über Hilfsangebote in Ihrer Nähe finden. 

Hebammen

Hebammen bieten vom Zeitpunkt der Familienplanung bis zum Ende der Stillzeit eine umfangreiche und ganzheitliche Betreuung für Sie und Ihr Kind an. Hebammen arbeiten im Krankenhaus, freiberuflich in einer Hebammenpraxis oder in einem Geburtshaus. Zu ihren Angeboten gehören während der Schwangerschaft: Schwangerenvorsorge auf Grundlage der Mutterschaftsrichtlinien, individuelle Beratung, Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und Wehen.  

In Geburtsvorbereitungskursen vermitteln Hebammen Entspannungs- und Atemtechniken und Informationen über Geburtsverlauf, Wochenbett und Stillzeit.

Hebammenhilfe ist gesetzlich geregelt. Die Kosten für die Schwangerenbetreuung und -vorsorge, die Geburt, sowie für das Wochenbett werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Als privat Versicherte erkundigen Sie sich persönlich bei Ihrer Krankenkasse, welches Leistungsspektrum übernommen wird.

Auch nach der Geburt, im Wochenbett, steht Ihnen die Hilfe einer Hebamme zu.

Sie berät und unterstützt Sie beim Stillen, der Ernährung und Pflege Ihres Neugeborenen. Bei ihren Besuchen beurteilt sie das Gedeihen ihres Kindes. Die Heilung des Nabels, eine eventuelle Neugeborengelbsucht, sowie das Trinkverhalten und die Gewichtsentwicklung werden sorgfältig beobachtet und dokumentiert. Bei der Mutter werden Heilungs- und Rückbildungsvorgänge beobachtet und unterstützt. Hebammenhilfe steht Ihnen nicht nur 12 Wochen nach der Geburt zu, sondern darüber hinaus bis zum Ende der Stillzeit, oder bei Fragen zur Ernährung des Kindes.

In der von einigen Hebammen angebotenen Rückbildungsgymnastik wird besonderer Wert auf die Kräftigung des Beckenbodens gelegt. Übungen für den ganzen Körper, Entspannung und Gespräche runden das Konzept ab.

Weitere Infos und eine Adressliste mit Hebammen in Gießen und Umgebung auf der Internetseite des Landkreises Gießen

Schwangerschaftsabbruch

Die Entscheidung für die vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft, also einen Schwangerschaftsabbruch ist nicht einfach. Neben medizinischen sind dabei auch persönliche, ethische und rechtliche Aspekte von Bedeutung.

Rechtslage und Indikation

Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland zwar rechtswidrig, unter bestimmten Voraussetzungen jedoch straffrei. Bei einem Schwangerschaftsabbruch müssen gesetzliche Regelungen und Fristen eingehalten werden.

Nach der derzeit gültigen Rechtslage ist der Schwangerschaftsabbruch nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich rechtswidrig, bleibt jedoch auf der Grundlage der sogenannten Beratungsregelung unter bestimmten Bedingungen straffrei. Ein Schwangerschaftsabbruch auf Grundlage einer medizinischen oder kriminologischen Indikation ist möglich und nicht rechtswidrig.

Das Beratungsgespräch, der Beratungsschein und die Fristen

Für einen Schwangerschaftsabbruch wird nach der Beratungsregelung eine Beratungsbescheinigung benötigt. Sie belegt, dass die Schwangere umfassend beraten wurde. Außerdem müssen bestimmte Fristen eingehalten werden.

Im Beratungsgespräch können Sie über alle Fragen und Probleme sprechen, die Sie belasten. Entscheidend dabei ist: Sie allein treffen die Entscheidungen. Die Beratung soll Ihnen auch Perspektiven für ein Leben mit dem Kind eröffnen und Ihnen so dabei helfen, eine Entscheidung zu treffen.Die Beratung soll Sie auch über Ihre Rechtsansprüche und mögliche Hilfen informieren. Darüber hinaus sollen Ihnen auch in Frage kommende Hilfen und Leistungen vermittelt werden.

Detaillierte Informationen zum Beratungsschein, dem Beratungsgespräch, Themen der Beratung und zu den Fristen finden Sie unter familienplanung.de - Beratungsschein.

Konfliktberatungsstellen

Um einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, benötigen Sie einen Beratungsschein von einer staatlich anerkannten Konfliktberatungsstelle, nicht alle Konfliktberatungsstellen können einen Beratungsschein ausstellen.

In Gießen gibt es folgende Beratungsstellen (Diakonie, Donum vitae und ProFamilia stellen Beratungsscheine aus):

Diakonisches Werk Gießen

Südanlage 21
35390 Gießen

0641 93228-0
0641 93228-444
E-Mail


Donum Vitae Gießen e.V.

Schulstraße 4
35390 Gießen

0641 9727689
0641 9727690
E-Mail


pro familia Gießen

Liebigstraße 9
35390 Gießen

0641 77122 (Beratung)
0641 77574
E-Mail


Frauenzentrum Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Gießen

Wartweg 17
35392 Gießen

0641 2001753 (Schwangerenberatung)
E-Mail

Arten des Schwangerschaftsabbruchs

Der Schwangerschaftsabbruch kann medikamentös oder operativ durchgeführt werden

  • Medikamentöser Abbruch: Eine Schwangerschaft kann ärztlich begleitet mit Medikamenten abgebrochen werden. Dies ist bis zum Ende der 7. Schwangerschaftswoche möglich. Ein medikamentöser Abbruch dauert mehrere Tage.
  • Operativer Schwangerschaftsabbruch: wird in der Regel ambulant in einer Klinik oder Arztpraxis durchgeführt. Nach dem Eingriff und einer kurzen Ruhephase kann die Frau nach Hause gehen. Der operative Abbruch kann in einer kurzen Vollnarkose oder in örtlicher Betäubung durchgeführt werden.

Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs

Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs mit ärztlich festgestellter "medizinischer Indikation" oder "kriminologischer Indikation“ werden von der gesetzlichen Krankenversicherung (oder der Beamtenbeihilfe) vollständig übernommen. Privaten Krankenkassen erstatten in der Regel nur die Kosten von Abbrüchen aufgrund medizinischer Indikation. Erstattungen bei "kriminologischer" Indikation tun, müssen im Einzelfall geklärt werden.

Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch ohne medizinische oder kriminologische Indikation müssen Sie selbst zahlen. Wenn Ihr verfügbares persönliches Einkommen oder Vermögen jedoch unterhalb bestimmter Grenzen liegt, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten durch das für Sie zuständige Amt stellen.

Wer nimmt Schwangerschaftsabbrüche vor?

Wenn Sie das wünschen, muss die Ärztin/der Arzt Ihnen Gelegenheit geben, noch einmal über die Gründe zu sprechen, aus denen Sie den Abbruch wünschen. Sie/er muss Sie über Bedeutung und Ablauf des Eingriffs, seine Folgen, Risiken und möglichen Auswirkungen ärztlich aufklären.

Folgende Einrichtungen im Landkreis Gießen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, haben ihr Einverständnis zur Nennung auf der Homepage gegeben:

Praxis Kristina Hänel

Schanzenstraße 6
35390 Gießen

 

Eine Liste von  Ärzt*innen, Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen finden sie auf der Seite der Bundesärztekammer.

 

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