Istanbul Konvention
Der Grundsatz der Konvention in Art. 1a lautet:
„Zweck dieses Übereinkommens ist es, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen.“
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Istanbul-Konvention“) von 2011 ist ein völkerrechtlich bindendes Instrument zur umfassenden Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Dazu gehören Opferschutz, Prävention und Strafverfolgung sowie die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen.
Sie definiert Gewalt gegen Frauen und Mädchen als Menschenrechtsverletzung und als Zeichen der Ungleichstellung von Frauen und Männern. Seit Februar 2018 ist die Konvention in Deutschland geltendes Recht und gibt starke Impulse für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf allen staatlichen Ebenen.
Die Koordinierungsstelle der Istanbul Konvention hat folgende Aufgaben:
- Ansprechperson für Fachstellen, Hilfsdienste, Behörden und andere Einrichtungen
- Förderung der Zusammenarbeit und Vernetzung aller lokalen Akteur*innen
- Ausbau und Stärkung der Präventionsarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit
- Gewaltprävention durch Bewusstseinsschaffung und Sensibilisierung
- Netzwerkarbeit auf allen Ebenen: intern, kommunal, regional, Landes- und Bundesebene
- Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung inkl. Aufbau einer Beteiligungsstruktur
- Erstellung eines Aktionsplanes
Besonders großen Wert wird bei der Arbeit der Koordinierungsstelle auf die Vernetzung und Beteiligung der lokalen Akteur*innen gelegt. In unterschiedlichen Arbeitsgruppen wird zu den Themen primäre, sekundäre und tertiäre Gewaltprävention gearbeitet. Wenn Sie Interesse daran haben mitzuarbeiten, melden Sie sich gerne.