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Waffen- und Messerverbotszonen in Gießen

Die Regelungen treten am 1. November 2025 in Kraft. Es gibt zwei Verbotszonen:

Innenstadtbereich innerhalb des Anlagenrings

  • Seltersweg (vom Selterstor bis zur Walltorstraße)
  • Alle westlich davon gelegenen Straßen zwischen Seltersweg, Walltorstraße, Nordanlage, Bahnhofstraße und Neustadt
  • Verbot gilt täglich von 13:00 bis 6:00 Uhr
Räumlicher Geltungsbereich der Waffenverbotszone innerhalb des Anlagenrings (Kartenansicht)
Räumlicher Geltungsbereich der Waffenverbotszone innerhalb des Anlagenrings (Kartenansicht)

Ludwigstraße (Teilbereich)

  • Zwischen Bismarckstraße und Liebigstraße
  • Verbot gilt donnerstags bis samstags von 22:00 bis 6:00 Uhr
Räumlicher Geltungsbereich der Waffenverbotszone in der Ludwigstraße (Kartenansicht)
Räumlicher Geltungsbereich der Waffenverbotszone in der Ludwigstraße (Kartenansicht)


FAQ

Was ist eine Waffen- und Messerverbotszone?

In einer Waffen- und Messerverbotszone ist das Mitführen von Waffen und Messern im öffentlichen Raum untersagt. Ziel ist es, Gewalttaten zu verhindern und das Sicherheitsgefühl zu stärken.

Welche Gegenstände sind verboten?

Verboten ist das Mitführen von:

  • Waffen im Sinne des Waffengesetzes, z.B. Schuss-, Schlag- oder Stichwaffen
  • Jeglichen Messern, unabhängig von ihrer Größe, ihrer Handhabung/Mechanik oder Klingenlänge
  • Sonstigen Gegenständen, die zur Verletzung anderer Menschen geeignet sind

Auch "Pfefferspray" (Reizstoffsprühgeräte) sind Waffen nach dem Waffengesetz und dürfen somit nicht mitgeführt werden. Tierabwehrsprays (mit entsprechender Kennzeichnung) sind keine Waffen nach dem Waffengesetz. Dies gilt auch in den Waffen- und Messerverbotszonen.

Erlaubt sind somit alle "Tierabwehrsprays", auf denen eindeutig erkenn- und lesbar ein unmissverständlicher Vermerk aufgedruckt ist, dass das Spray nur zur Verwendung gegen Angriffe von Tieren vorgesehen ist.

Warum werden die Zonen eingerichtet?

Die Stadt handelt präventiv, um

  • Gewalttaten mit Waffen und/oder Messern zu verhindern,
  • Konfliktsituationen zu entschärfen,
  • und das Sicherheitsgefühl in der Innenstadt zu stärken.

Grundlage sind Kriminalitätsanalysen der Jahre 2018–2024, die zeigten, dass rund 20 % aller Delikte mit Waffen, Messer und anderen gefährlichen Gegenständen in diesen Bereichen stattfanden. In 2024 ist gab es einen leichten Rückgang der Fallzahlen aufgrund vermehrter Kontrollen der Polizei und Stadtpolizei.

Wer ist vom Verbot ausgenommen?

Personen mit berechtigtem Interesse, z. B.

  • Polizei, Stadtpolizei, Zoll, Rettungsdienst, Brand-/Zivil-/Katastrophenschutz, Bundeswehr und medizinische Versorgungsdienste
  • Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis (mit Ausnahme des so genannten "kleinen Waffenscheins")
  • Personen, die eine Waffe/ein Messer nicht zugriffsbereit befördern (eine Waffe ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird; ein Messer ist nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann, z.B. Messer in einem verschlossenen Behältnis innerhalb des Rucksacks)
  • Bei Messern außerdem Handwerker und Gewerbetreibende, die diese benötigen sowie Anlieferverkehr

Wie wird das Verbot kontrolliert?

Die Polizei und die Stadtpolizei führen gezielte Kontrollen in den gekennzeichneten Bereichen durch.
Die Zonen werden mit Schildern klar erkennbar ausgeschildert.

Was passiert bei einem Verstoß?

Wer verbotene Gegenstände mitführt, muss mit einem Bußgeld und ggf. einer Sicherstellung der Waffe/des Messers rechnen.

Wie hängt das mit anderen Sicherheitsmaßnahmen zusammen?

Die Verbotszonen sind Teil des „Masterplans Kommunale Sicherheit“. Dazu gehören u. a.

  • das Nacht-Taxi für Frauen,
  • verstärkte Kontrollen von Stadtpolizei und Polizei und
  • weitere präventive Maßnahmen.

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