Bibliotheksausweis beantragen
Nr. 99077020040000Um Medien in Bibliotheken ausleihen zu dürfen, benötigen Sie einen Bibliotheksausweis.
Die Anmeldung in der Stadtbibliothek ist ganz einfach. Sofern Sie volljährig sind und einen regionalen Bezug zur Bibliothek haben (z.B. Arbeitsplatz, Studienort, mindestens Wohnsitz in Hessen), können Sie sich hier gerne direkt online* anmelden oder Sie kommen persönlich zu uns in die Bibliothek.
Zur Anmeldung vor Ort bringen Sie bitte schon das ausgefüllte Antragsformular mit und wenige Minuten später erhalten Sie Ihren Leseausweis und die Benutzungsordnung. Nach einer kurzen Einweisung in die Bibliothek können Sie gleich Medien ausleihen.
*Bei der Online-Anmeldung werden Ihre Daten zur Überprüfung an uns übermittelt, so lange bleibt die Registrierung zunächst noch gesperrt. Sobald wir die Überprüfung abgeschlossen haben, erhalten Sie eine Mail von uns mit Ihren vorübergehenden Zugangsdaten. Damit können Sie beispielsweise die Onleihe schon direkt nutzen, allerdings zunächst befristet für vier Wochen. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Registrierung dann noch persönlich unter Vorlage des Personalausweises (oder Reisepasses mit zusätzlichem Adressnachweis) bei uns vor Ort freigegeben werden und Sie erhalten Ihren Bibliotheksausweis.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag auf einen Leseausweis
- gültiger Personalausweis mit aktueller Adresse
oder - gültiger Reisepass und Adressnachweis (Meldebestätigung, Kontoauszug, Gießen-Pass, Eintrag im Telefonbuch)
Bei Minderjährigen muss der Antrag auf einen Leseausweis die Unterschrift eines/einer Erziehungsberechtigten enthalten und der Personalausweis oder der Reisepass (siehen oben) des/der Erziehungsberechtigten vorgelegt werden.
Kosten in Gießen
regulär: 5,00 €
ermäßigt: 3,00 €
(Minderjährige, Schüler, Auszubildende und Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II des SGB II, Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, schwerbehinderte Menschen, Inhaber der Ehrenamts-Card oder des Gießen-Passes unter Vorlage eines Nachweises)
Rechtsgrundlage
Onlinedienste
Was sollte ich noch wissen
- Der reine Aufenthalt in der Bibliothek erfordert keinen Leseausweis und ist kostenlos.
- Unter Umständen ist es auch für Besucher ohne festen Wohnsitz möglich, einen Leseausweis zu bekommen. Dieser berechtigt zur Benutzung der Internet-PCs und des Onleihe-Angebots, eine Ausleihe physischer Medien ist jedoch nicht möglich.