Glasfaserausbau im Bereich der Universitätsstadt Gießen
Bitte beachten Sie: Diese Karte dient ausschließlich als Übersicht über die geplanten Ausbaupolygone im Bereich der Universitätsstadt Gießen. Weitere Informationen können Sie über die Breitband Gießen GmbH oder die jeweils ausbauenden Telekommunikationsunternehmen beziehen.
Hier wird der aktuelle bzw. geplante Status des Glasfaserausbaus durch die Telekommunikationsunternehmen dargestellt. Weitere Informationen, insbesondere zum Registrierungsprozess für einen Glasfaseranschluss, erhalten Sie direkt beim jeweiligen Telekommunikationsunternehmen. Welches Telekommunikationsunternehmen bei Ihnen ausbaut, finden Sie samt Kontaktmöglichkeiten in einem Infofenster in der interaktiven Karte, indem Sie auf die jeweiligen Flächen klicken.
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Ausbauende Telekommunikationsunternehmen
FAQ
Was ist Breitband?
Unter dem Begriff „Breitband“ fasst man schnelle Internetzugänge mit einer hohen Datenübertragungsrate zusammen. Da es diesbezüglich verschiedene Techniken gibt, dient der Begriff „Breitband“ als Sammelbegriff. Demgegenüber wird der Internetzugang via Analog- oder ISDN-Modem als „Schmalband“ bezeichnet. Bildlich gesprochen heißt das: Mit „Schmalband“ ist nur ein geringer Datendurchsatz oder eine geringe Datenübertragungsmöglichkeit möglich. Das „Breitband“ dagegen ermöglicht eine sehr hohe Datenübertragung und das schnelle Surfen im Internet.
Was muss ich tun, um einen Glasfaseranschluss zu bekommen?
Auf den Webseiten unserer Partner finden Sie alle Informationen rund um den Ausbau- bzw. Vermarktungsstatus für Ihre Kommune. Hier können Sie auch direkt Ihren Anschluss online bestellen oder sich vorregistrieren, damit Sie von einem Glasfaseranschluss profitieren.
Ich bin Mieter. Wie kann ich den Glasfaseranschluss beauftragen?
Sie als Mieter können einen Glasfaser-Vertrag mit einem Telekommunikationsunternehmen abschließen. Vorab benötigen unsere Ausbaupartner von dem Immobilien-Eigentümer den unterzeichneten Grundstücksnutzungsvertrag. Mit diesem erteilt uns der Eigentümer die Erlaubnis, die erforderlichen Bauarbeiten durchzuführen. Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter. Für gewöhnlich stimmen die Immobilien-Eigentümer dem Glasfaserausbau gerne zu, denn dadurch gewinnt die Immobilie an Attraktivität.
Was muss ich tun, wenn mein Gebäude erst noch errichtet bzw. geplant wird oder ich mich zu einem späteren Zeitpunkt für einen Glasfaseranschluss entscheide?
Eine kostenlose Verlegung des Glasfaseranschlusses zum bzw. ins Haus ist nur erhältlich, wenn das Gebäude zum Ausbauzeitpunkt bereits errichtet ist und Sie sich zu diesem Zeitpunkt für den Anschluss entscheiden.
In beiden Fällen kann der Anschluss nachträglich nur gegen Übernahme der Baukosten errichtet werden. Hierfür erhalten Sie ein auf Wunsch ein individuelles Angebot.
Nebenkostenprivileg ist entfallen - was hat das mit Glasfaser zu tun?
Kabelfernsehen wird Mietersache: Ab dem 01. Juli 2024 dürfen die Gebühren für Ihren Kabelfernsehanschluss nicht mehr pauschal über die Mietnebenkosten abgerechnet werden („Wegfall des Nebenkostenprivilegs“). Das bietet Mietern die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, über welchen Weg und Anbieter Sie künftig TV empfangen wollen. Es gibt auch die Möglichkeit, TV über Ihren Glasfaseranschluss zu beziehen. Haken Sie bei Ihrem Anbieter nach.
Kann ich über meinen Glasfaseranschluss jeden Anbieter buchen?
In der Regel lässt sich über Ihren Glasfaseranschluss nur der Anbieter beziehen, der den Anschluss gebaut hat. Dies unterscheidet sich im Wesentlichen von der bisherigen Vorgehensweise im Kupfernetz. Genauere Auskünfte können Sie bei Ihrem Telekommunikationsunternehmen erfragen.