Kulturförderung
Kulturförderung aus dem Etat der Stadt Gießen
Kulturförderung aus dem Fonds Gießen-Wetzlar
Kulturförderung 2022
Eine Übersicht über Kulturförderung 2022 - Dimensionen, Instrumente und Sparten | Vorgestellt im Kulturausschuss am 09.11.2023
PDF, 1.5 MBFörderfibel "Kohle für Kultur"
Eine gute Idee kann sich erst dann beweisen, wenn sie real wird. Neben der Stadt fördern das Land Hessen, Bund und Europa mit zahlreichen Institutionen und Programmen die Kultur: vom Kulturkoffer (Land), über den Fonds Soziokultur (Bund), das Programm Kultur macht stark (Bund) bis zum Creative Europe Desk (EU). Und dann gibt es noch die zahlreichen Stiftungen, die oft sehr themenspezifische Unterstützung aus ihren Mitteln anbieten.
Die nachfolgende Liste von Programmen und Institutionen erhebt nicht den Anspruch vollständig zu sein. In jeder Sparte finden sich weitere Träger und Programme, die speziell auf Theater, Musik oder bildende Kunst ausgerichtet sind.
Nach einer knappen Beschreibung der Institution finden Sie die wichtigsten Informationen zu Förderzweck, Förderhöhe, Antragsberechtigung usw… Ebenso wird in den meisten Fällen durch die Angabe von Ausstattung des Programms oder Trägers und die Höhe der Förderung ein Eindruck von der Wahrscheinlichkeit einer Unterstützung vermittelt.
Generell gilt: Je übergreifender die Institution, desto ausgefeilter sollten die Anträge sein – die Kulturstiftung des Bundes muss andere Anforderungen stellen als das Land Hessen oder die Stadt Gießen.
Natürlich: Mittelakquise ist Arbeit – die wir Ihnen nicht abnehmen, Sie aber darin unterstützen können. Und es ist die Mühe Wert, zumal Erfahrungen in dem einem Antragsverfahren oft helfen können, in einem anderen erfolgreich zu sein.
Kulturförderung –Stadt– im Überblick
Auf kommunaler Ebene gibt es diverse Möglichkeiten, Fördermittel zu beantragen. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl verschiedener Förderer, die „in“ und „um“ Gießen ansässig sind. Die Bandbreite der förderungsfähigen Projekte ist groß.
Stadt Gießen
Gießen hat neben den städtischen Einrichtungen (Stadttheater, Kunsthalle, Stadtbibliothek, Oberhessisches Museum) eine sehr lebendige und vielfältige Kulturszene in allen Bereichen künstlerischen Schaffens. Die Stadt Gießen fördert diese Projekte und Initiativen aus eigenen Haushaltsmitteln und trägt damit dazu bei, künstlerische Zugänge zur Welt zu etablieren.
Antragsberechtigt
Natürliche und juristische Personen mit Sitz in Gießen
Gegenstand der Förderung
Projektkosten in allen künstlerischen Sparten für Vorhaben, die in Gießen umgesetzt werden
Ausstattung
20.000,– €
Höhe der Förderung
Bis 3.000,– €, in Ausnahmefällen auch darüber
Eigenanteil/Drittmittel
30 %
Fristen
Bevorzugt bis 30.04. für das laufende Jahr, ein Antrag auf Restmittel ist jederzeit möglich.
Link
www.giessen.de
Förderpreis "Kulturregion Landkreis Giessen"
Der Landkreis Gießen vergibt keine Fördermittel im Sinne von Projektförderung im Kulturbereich. Er lobt aber jährlich für das zurückliegende Jahr den FÖRDERPREIS „KULTURREGION LANDKREIS GIESSEN“ aus, mit dem kulturelle Angebote im ländlichen Raum gewürdigt, Lebensqualität gefördert und zeitgemäße Formen regionaler Identifikation prämiert werden.
Antragsberechtigt
Natürliche und juristische Personen mit Sitz im Landkreis Gießen
Gegenstand der Förderung
Alle Sparten künstlerischen Schaffens
Ausstattung
10.000,– €
Höhe der Förderung
5.000,– €, 3.000,– €, 2.000,– €
Eigenanteil/Drittmittel
Keine
Fristen
15. Januar für das zurückliegende Jahr
Link
www.lkgi.de
Kulturstiftung Gießen
Antragsberechtigt
Natürliche und juristische Personen
Gegenstand der Förderung
Kulturelle Projekte aller künstlerischen Sparten in Gießen
Ausstattung
Es werden die Zinserträge aus dem Stiftungskapital ausgeschüttet, aktuell ca. 2.000€.
Höhe der Förderung
Maximal 750,– €
Eigenmittel/Drittmittel
Keine Regel
Fristen
Bis spätestens 31. März des Jahres, in dem das Projekt geplant ist
Link
Bewerbungen gehen über das Kulturamt der Stadt Gießen an die Kulturstiftung Gießen.
Kulturfonds Gießen-Wetzlar
Antragsberechtigt
Natürliche und juristische Personen aus Gießen und Wetzlar
Gegenstand der Förderung
Projekte und Programme aller kulturellen Sparten, die (a) als Kooperationsprojekte konzipiert sind zwischen kulturellen Akteuren oder kulturellen Institutionen Gießens und Wetzlars, (b) die den kulturellen Dialog zwischen den Städten befördern und (c) die Entwicklung eines gemeinsamen kulturellen Angebotsprofiles unter Wahrung lokaler Eigenheiten befördern.
Ausstattung
10.000,– €
Höhe der Förderung
Keine feste Obergrenze, in der Regel maximal 5.000,– €
Eigenanteil/Drittmittel
Mischfinanzierungen sind erwünscht.
Fristen
Bis 31. März des laufenden Kalenderjahres.
Link
www.giessen.de
Gemeinnützige Stiftung der Sparkasse Gießen
Die Sparkasse gründete im Jahr 1978 diese rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, die inzwischen ein Stiftungskapital von über 6.000.000,– € besitzt.
Antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Institutionen mit Sitz im Geschäftsgebiet der Sparkasse Gießen. Der Antragsteller muss zudem eine aktive Kontoverbindung bei der Sparkasse Gießen haben.
Gegenstand der Förderung
Förderung der Wissenschaft, der öffentlichen Gesundheitspflege, des Sports- und des Wohlfahrtswesens, der Jugendpflege und der Jugendfürsorge, kultureller Zwecke (insbesondere der Denkmalpflege), der Heimatpflege und Heimatkunde, des Umwelt- und Landschaftsschutzes, mildtätiger und kirchlicher Zwecke innerhalb des Geschäftsgebietes der Sparkasse Gießen
Ausstattung
Ca. 70.000,– € pro Jahr
Fristen
Keine
Link
www.sparkasse-giessen.de
Bürgerstiftung der Sparkasse Gießen
Als Instrument bürgerschaftlichen Engagements fördert die BÜRGERSTIFTUNG DER SPARKASSE GIESSEN vor allem mildtätige, gemeinnützige, soziale, kulturelle und nachhaltige Anliegen, die insbesondere den Bürgern des Geschäftsgebiets der Sparkasse Gießen in besonderer Weise am Herzen liegen.
Antragsberechtigt
Gemeinnützige Vereine oder Institutionen
Gegenstand der Förderung
Zweck der Stiftung ist u. a. die folgenden Bereiche in den Gemeinden, die dem Geschäftsgebiet der Sparkasse Gießen zugehörig sind, zu fördern und zu entwickeln: Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst, Kultur und Denkmalpflege, Völkerverständigung, Umwelt-, Naturschutz-, und Landschaftspflege.
Ausstattung
Derzeit 9.000,– bis 10.000,– € pro Jahr (wächst mit dem Anwachsen des Stiftungsvermögens)
Höhe der Förderung
Unterschiedlich, ca. 2.000,– € pro Projekt
Eigenanteil/Drittmittel
Nicht erforderlich
Fristen
Rechtzeitig vor Beginn einer Maßnahme, das Stiftungskuratorium tagt einmal im Jahr (Herbst).
Stiftung Anstoß
Der Förderschwerpunkt der Stiftung liegt auf Projekten und Initiativen die einen Beitrag dazu leisten, dass Menschen die Möglichkeit erhalten, ihre Fähigkeiten zu entwickeln und ihre Lebenschancen wahrzunehmen. Eigeninitiativen und Neuansätze sollen zur Geltung kommen. Außerdem sollen Projekte und Einrichtungen vor dem Abbruch oder vor den Zweck gefährdenden Einschränkungen bewahrt, Jahresplanungen erleichtert und Anschaffungen ermöglicht werden.
Antragsberechtigt
Initiativen und Einzelpersonen aus der Stadt und dem Landkreis Gießen
Gegenstand der Förderung
Projekte und Initiativen, die einen Beitrag dazu leisten, dass Menschen dazu befähigt werden ihre Lebenschancen wahrzunehmen. Eigeninitiativen und Neuansätze sollen zur Geltung kommen.
Höhe der Förderung
Bis zu 8.000,– €
Fristen
30. November eines Jahres
Kulturförderung –Land– im Überblick
Mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) bietet das Land eine umfangreiche Förderung in allen Sparten für Kulturschaffende an. Doch auch neben dem HMWK lassen sich auf Landesebene noch weitere Förderer finden.
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK)
Das HMWK fördert Kunst und Kultur in allen Sparten umfänglich durch Projektförderung, Stipendien und Kataloge. Die Antragsvoraussetzungen sind sehr unterschiedlich und können hier nicht zusammenfassend dargestellt werden. Siehe dazu unten die Links zu den jeweiligen Programmen. In der Regel fördert das Land Hessen nur Projekte mit überregionaler Reichweite und entsprechender Qualität und Anspruch. Die Landesförderung im Bereich Soziokultur wird inzwischen über die LAKS (Landesarbeitsgemeinschaft soziokulturelle Zentren e. V.) vergeben.
Links
wissenschaft.hessen.de/Themen-A-Z/Kulturfoerderung
Soziokultur
www.laks.de
Kultursommer Mittelhessen e.V.
Der Verein unterstützt und fördert Angebote lokaler Kulturveranstalter, um sie in einem jährlichen Kulturfestival in der Region, den „KULTURSOMMER MITTELHESSEN“, zu präsentieren (LK Limburg-Weilburg, Lahn-Dill, Vogelsberg, Gießen, Marburg-Biedenkopf, Wetterau). Die geförderten Projekte/Veranstaltungen sollen in exemplarischer Weise zu einer Kulturvermittlung in Mittelhessen beitragen.
Antragsberechtigt
Natürliche und juristische Personen, Antragsteller müssen nicht in der Region Mittelhessen leben.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden insbesondere Projekte, die künstlerische Begegnungen ermöglichen. Besonders gefördert werden Projekte, die sich im Prozess der künstlerischen Erarbeitung befinden und/oder sonst keine Chance zur Realisierung haben. Die Projekte müssen in den Zeitraum des Mittelhessischen Kultursommers fallen und nach Möglichkeit dem jährlich wechselnden Rahmenthema angepasst sein.
Höhe der Förderung
Bis zu 33 %, in Ausnahmefällen bis zu 50 % der Projekt-/Gastspielkosten
Eigenanteil/Drittmittel
Als Drittmittel sind weitere Mittel der Hessischen Landesregierung ausgeschlossen.
Fristen
31. Oktober
Kulturkoffer
Der KULTURKOFFER ist das hessische Programm für Projekte der kulturellen Bildung. Im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst reicht der Landesverband Kulturelle Bildung (LKB) Mittel aus. Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche von 10 bis 16 Jahren, gefördert werden Vorhaben von mindestens zwei Partnern (ein Träger der kulturellen Bildung, z. B. ein/e Künstler*in und ein sozialräumlicher Träger). Über die Anträge entscheidet eine Jury.
Antragsberechtigt
Gemeinnützige Kunst- und Kultureinrichtungen mit Sitz in Hessen
Gegenstand der Förderung
Außerschulische Projekte im Bereich kulturelle Bildung mit mindestens zwei Partnern
Ausstattung
Jährlich 540.000,– €
Höhe der Förderung
Eine Unter- oder Obergrenze besteht nicht. Der größte Teil der Förderungen liegt bei 5.000,– €.
Eigenanteil/Drittmittel
30 % Eigenanteil oder Drittmittel
Fristen
30. September
Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen
Aufgrund ihrer übergreifenden Ausrichtung fördert die Stiftung schwerpunktmäßig überregional bedeutsame Projekte hoher Qualität in Hessen und Thüringen, die den Rang beider Bundesländer als zentrale Kulturlandschaften in Deutschland unterstreichen und die über die Landesgrenzen hinaus als beispielhaft wahrgenommen werden. Der Landesbezug ist konstitutiv.
Antragsberechtigt
Natürliche und juristische Personen, deren Gemeinnützigkeit anerkannt ist
Gegenstand der Förderung
Insbesondere herausragende Kulturprojekte in Orten und Gemeinden jenseits der Zentren. Mittel werden ausschließlich projektbezogen vergeben. Alle Genres.
Fristen
Mindestens vier Monate vor Beginn einer Maßnahme
Link
www.sfg-ht.de
Kulturförderung –Bund– im Überblick
Neben den im Folgenden beschriebenen bundesweit agierenden Förderern, hat sich in den letzten Jahrzehnten auch eine große Stiftungsszene entwickelt. Um sich einen Überblick über diese verschaffen zu können, bietet der Bundesverband deutscher Stiftungen eine kostenpflichtige Datenbank für Recherchen in diesem Bereich an. Um interessierten Kulturschaffenden die Möglichkeit zu bieten diese Datenbank zu nutzen, gewehrt das Kulturamt der Stadt Gießen jeden September Zugang zu dieser Datenbank.
Kulturstiftung des Bundes
Die KULTURSTIFTUNG DES BUNDES unterstützt in ihrer Allgemeinen Projektförderung innovative künstlerische
Produktionen, die inhaltlich besondere Bedeutung für den aktuellen künstlerischen oder gesellschaftlichen Diskurs besitzen und im internationalen Kontext stehen. Zudem legt die Kulturstiftung eigene Förderprogramme auf. Veranstaltungsreihen oder sich wiederholende Projekte werden nicht unterstützt.
Antragsberechtigt
Alle nicht-kommerziellen Bereiche des Kulturschaffens, insbesondere Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film, Fotografie, Architektur, kunst- und kulturhistorische Ausstellungen mit zeitgenössischem
Bezug, Neue Medien, verwandte Formen sowie spartenübergreifende Vorhaben
Ausstattung
35 Mio. € jährlich
Höhe der Förderung
Unterschiedlich. Gefördert werden nur große Projekte; in der Allgemeinen Projektförderung muss die
Antragssumme mindestens 50.000,– € betragen.
Eigenanteil
20 %
Fristen
Zweimal im Jahr: 31. Januar und 31. Juli
Fonds Soziokultur
Der FONDS SOZIOKULTUR ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Verbänden, die im Feld der Soziokultur tätig sind, bspw. der Bundesverband Soziokultur e. V. und die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) e. V. Es werden Projekte geförderte, die generationsübergreifend sind, Menschen aus unterschiedlichen sozioökonomischen Lagen einbeziehen, interkulturelle und partizipativ arbeiten und Menschen in künstlerische
Prozesse einbeziehen. Der Fonds vergibt Mittel, die von der Beauftragten für Kultur und Medien zur Verfügung gestellt werden.
Antragsberechtigt
Natürliche und juristische Personen
Gegenstand der Förderung
Projekte, die Menschen unterschiedlicher Milieus zusammenbringen
Ausstattung
Jährlich ca. 2.000.000,– €
Höhe der Förderung
Mindestens 3.000,– € bis maximal 30.000,– €
Eigenanteil/Drittmittel
30 %
Fristen
02. 05. und 02. 11. eines jeden Jahres
Fonds Darstellende Kunste (DAKU)
Der Fonds ist eine Einrichtung des Bundes und fördert bundesweit die Freien Darstellenden Künste (keine Stadt-, Staats- oder Landestheater).
Antragsberechtigt
Professionell arbeitende Künstler*innen und Kollektive aller Sparten der Freien Darstellenden Künste
Gegenstand der Förderung
Projektvorhaben, Initialvorhaben, Konzeptionsvorhaben, für die es jeweils unterschiedliche Förderprogramme gibt. Außerdem zwei Sonderprogramme: Konfiguration und Autonom Labs.
Ausstattung
Je nach Programm unterschiedlich
Höhe der Förderung
Je nach Vorhaben (s.o.) unterschiedlich, von 7.500,– € bis 10.500,– €
Eigenanteil/Drittmittel
Je nach Vorhaben bis zu 50 %
Fristen
Orientierungsdaten, ggf. sind Abweichungen möglich!
Initialförderung: 1. Februar / 2. Mai / 1. September / 1. November
Projektförderung: 1. Februar / 2. Mai / 1. September / 1. November – Anträge werden nur noch online gestellt.
Richtlinien, ausführliche Regularien vor- und für die Antragstellungen beachten!
Kultur macht stark
KULTUR MACHT STARK ist ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Mit den Projekten der kulturellen Bildung des Programms werden Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren erreicht, die sich in einer sozioökonomischen Risikolage befinden. Das Programm wird durch 23 Träger umgesetzt – vom Verband der deutscher Musikschulen e. V. bis zur Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. Gemein ist allen,
dass sich mindestens drei Partner zu einem Bündnis für Bildung zusammenschließen und die Angebote außerschulisch sind.
Antragsberechtigt
Der Antrag wird von einem gemeinnützigen Partner im Bündnis für die gesamte Kooperation gestellt. Das Bündnis stellt keine juristische Person dar.
Ausstattung
50 Mio. € jährlich, bis 2023
Höhe der Förderung
Unterschiedlich, keine allgemeine Ober- und Untergrenze
Eigenanteil
Kein Eigenanteil erforderlich
Fristen
Unterschiedlich, je nach Teilprogramm, meist zweimal im Jahr
Musikfonds e.V.
Der MUSIKFONDS E. V. wurde 2016 gegründet und wird finanziell mit Bundesmitteln ausgestattet. Der Fonds fördert alle Sparten der aktuellen Musik in ihrer Vielfalt und Komplexität. Er nimmt eine hochambitionierte, nicht kommerzielle Musik in den Fokus, die Kunst als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift.
Antragsberechtigt
Natürliche und juristische Personen; professionelle Musiker*innen
Gegenstand der Förderung
Neue Musik, zeitgenössische Moderne, Jazz, improvisierte Musik, freie Musik, Echtzeitmusik, elektronische und elektroakustische Musik, experimenteller HipHop, Pop, Rock, radikale Strömungen von DJing und Dance Music, Audio Installationen, Klangkunst sowie genreübergreifende und interdisziplinären Ansätze
Ausstattung
2 Mio. € jährlich
Höhe der Förderung
Bis 50.000,– €
Eigenanteil/Drittmittel
Bis zu 80 % der Projektkosten
Fristen
Anträge über 2.000,– €: 31. 01., 31. 05., 30. 09. Anträge bis 2.000,– €: jederzeit, jedoch nicht vor zwei Monaten vor der Veranstaltung
LandKULTUR
Mit LandKULTUR fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) innovative Projekte, die kulturelle Aktivitäten und kulturelle Teilhabe in ländlichen Räumen erhalten und weiterentwickeln.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Projekte aus den Bereichen bildendende Kunst, Literatur, darstellende Künste (Theater, Tanz, Film etc.), Musik, angewandte Künste (Design, Architektur etc.), kulturelles Erbe sowie Kombinationen dieser Sparten.
Ausstattung
20.000.000,– €
Höhe der Förderung
Bis zu 100.000,– €, Förderzeitraum maximal 36 Monate
Fristen
31. 07. eines Jahres
Link
www.bmel.de
Stiftungen
Die Stiftungsszene ist in Deutschland in den vergangenen Jahren extrem gewachsen. Zurzeit sind über 20.000 Stiftungen registriert, Tendenz steigend. Viele Stiftungen sind regional oder thematisch sehr eng begrenzt. Das heißt auch, dass die Wahrscheinlichkeit groß ist, für das jeweilige Vorhaben eine passende Stiftung zu finden. Eine intensive Recherche ist die Voraussetzung für einen erfolgreichen Match. Der Bundesverband deutscher Stiftungen bietet über seine Website eine Stiftungssuche an.
Link
www.stiftungssuche.de
Diese Datenbank ist nicht kostenlos, das Kulturamt bietet jedoch jeweils im September Zugang zu dieser Datenbank an. Bei Interesse daher bitte einen Termin für die Recherche vereinbaren.
Kulturförderung –EU– im Überblick
International betrachtet, bietet das Kulturamt einen kurzen Überblick über das Kulturförderprogramm „Creative Europe“ von der Europäischen Union an. Hauptaugenmerk liegt bei dem Programm auf grenzüberschreitende Kooperationen.
Europäische Union
Die EUROPÄISCHE UNION fördert Kultur über das Programm CREATIVE EUROPE. Ziel ist die Förderung des europäischen Gedankens durch grenzüberschreitende Kooperationen. Die Projekte sollen auf Augenhöhe zwischen den Partnern entwickelt werden und nur durch die Kooperation ihre inhaltliche Kraft entfalten – nicht als Nebeneinander von separaten Projektteilen. Sie sollen eine hohe Publikumsreichweite haben. Für die Antragstellung wurde das Creative Europe Desk mit Sitz in Bonn gegründet, das gerne berät – von der Idee bis zum fertigen Antrag.
Antragsberechtigt
Nur juristische Personen (Körperschaften, Vereine etc.)
Gegenstand der Förderung
Europäische Kooperationsprojekte aller Sparten
Ausstattung
200 Mio. € jährlich
Höhe der Förderung
Kleine Projekte (drei Kooperationspartner aus drei Ländern) bis zu 200.000,– € Große Projekte (sechs Kooperationspartner aus sechs Ländern) bis zu 2 Mio. €
Eigenanteil/Drittmittel
Kleine Projekte 40 % Große Projekte 50 %
Fristen
Einmal jährlich, in 2020 Ende November
*Die Auflistungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. / Stand: September 2020