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Sportförderung

Die Universitätsstadt Gießen unterstützt die ortsansässigen Sportvereine und -verbände in ihren Bemühungen durch die Sportförderung. Der Bau von Sportstätten und die laufende Unterstützung der Arbeit der Vereine sind die Grundlagen der kommunalen Sportpolitik, die nach Maßgabe der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt betrieben werden. Die Vereine ihrerseits sind in der Verpflichtung, auf dem Gebiete des Sports der Allgemeinheit zu dienen und zur Erhaltung einer intakten Umwelt beizutragen.

Um möglichst weiten Teilen der Bevölkerung ein adäquates Sportangebot zu unterbreiten, ist über die Förderung der Sportvereine hinaus die Sportstruktur in Gießen durch offene, vereinsnahe oder von anderen Institutionen organisierte Sportangebote weiterzuentwickeln.

Was wird gefördert?

In der nachfolgenden Übersicht sehen Sie alle Sportförderungsmaßnahmen sowie die Abgabefristen der Antragsunterlagen:

Terminübersicht Sportförderung 2020:

Abgabefrist:

Antrag: Zuschuss für vereinseigene Investitionsvorhaben ab 2020ff. 

31.03.2020

Vereinserhebungsbogen der Gießener Sportvereine 

30.04.2020

Antrag: Zuschuss für Jugendsportförderung der LSBH-Vereine 

30.04.2020

Antrag: Zuschuss für Betriebskosten / Instandsetzungsarbeiten 

30.04.2020

Antrag: Zuschuss für Mieten und Pachten 

30.04.2020

Formloser Antrag: Zuschuss für Sportveranstaltungen mit überörtlicher Bedeutung in 2020

31.05.2020

Antrag: Zuschuss zum Kauf von langlebigen Sportgeräten in 2020

31.08.2020

Formloser Antrag: Verleihung Integrativer Jugendsportpreis

30.09.2020

Antrag: Ehrung verdienter Sportler/-innen 2020
Die Feierstunde des Sports findet voraussichtlich im Februar 2021 statt.

November 2020

Anträge: Zuschuss für Fahrten zu Meisterschaften in 2020

Wichtiger Hinweis: Achtung, gemäß Abschnitt III Nr. 10 a) der Gießener Sportförderrichtlinie sind Anträge für internationale Meisterschaften spätestens vier Wochen vor den jeweiligen Meisterschaften unter Beifügung einer Kostenaufstellung beim Sportamt zu stellen. Verwendungsnachweise sind spätestens drei Monate nach der Veranstaltung vorzulegen.

30.11.2020

 

Wer wird gefördert?

Die Universitätsstadt Gießen unterstützt und fördert nur die im Stadtgebiet ansässigen gemeinnützigen Sportvereine und -verbände, die neben ihrem Sitz auch ihren Aktivitätsschwerpunkt in der Stadt haben.
Zuschüsse an Gießener Vereine und Verbände können nur dann bewilligt werden, wenn die nachfolgenden Ausführungsbestimmungen erfüllt sind:

  • der betreffende Sportverein dem Landessportbund Hessen oder einem anderen Sportdachverband angehört
  • sie rechtsfähige, gemeinnützige Sportvereine sind sowie ihren Sitz und ihren Aktivitätenschwerpunkt in Gießen haben.
  • vom Finanzamt eine Bestätigung über die Gemeinnützigkeit zum Zeitpunkt der Förderung vorliegt
  • der betreffende Sportverein mindestens 36 Monate besteht
  • der Sportverein  angemessene Mitgliedsbeiträge erhebt (Die Höhe der Mitgliedsbeiträge setzen die Sportvereine selbst fest).

Die nachweisliche Jugendarbeit von Gießener Sportvereinen und -verbänden findet bei der Festsetzung von städtischen Zuschüssen eine besondere Berücksichtigung.

Antragsteller haben eine zumutbare Eigenleistung zu erbringen, die in einem angemessenen Verhältnis zur Größe und Leistungsfähigkeit des Vereins steht. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.

Keine Förderung erhält:

Wirtschaftliche Zweckbetriebe sowie Berufs- und Lizenzsport sind nicht zuwendungsfähig.

Wie stelle ich einen Antrag?

Anträge sind unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen (Angebote, Nachweise etc.) schriftlich durch die vertretungsberechtigten Vereinsvorstandsmitglieder an das Sportamt der Universitätsstadt Gießen zu richten. Vordrucke bzw. Formulare sind beim Sportamt erhältlich oder werden auf Anfrage an die Sportvereine versandt.

Die Antragstellung hat rechtzeitig vor Beginn des Vorhabens zu erfolgen, soweit in den Ausführungsbestimmungen nichts anderes bestimmt ist.

Unvollständige Anträge werden als Anmeldung gewertet, sie gelten erst nach Vervollständigung als gestellt.

Kann mein Verein mehrere Anträge bei verschiedenen Förderern stellen?

Soweit für den gleichen Zweck auch das Land Hessen Zuwendungen vorsieht, ist vorrangig ein Antrag an das Land Hessen zu stellen.

Auch der Landessportbund fördert verschiedene Vereinsvorhaben. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.lsbh-vereinsberater.de.

Gibt es weitere Förderungen?

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