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Ausländerbehörde

Abt. des Ordnungsamts

Berliner Platz 1
35390 Gießen

0641 306-2280
0641 306-2303
E-Mail

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Sprechzeiten

Nur Terminvereinbarung per
E-Mail an die Ausländerbehörde

Öffnungszeiten der Info Aufenthaltsrecht und Integration:

Montag, Mittwoch, Donnerstag
8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr

Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag geschlossen.

  Geänderte Öffnungszeiten in den Herbstferien

Die Info der Ausländerbehörde ist von 05.10. bis 17.10.2026 nur vormittags von 8 – 12 Uhr geöffnet.

 

 

Neuerdings können digitale Lichtbilder auch an einem Fotoautomaten in der Ausländerbehörde gemacht werden.
Zertifizierte Fotograf/innen können Sie unter alfo-passbild.com finden.    

 

Ukraine

Mit der 1. Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2025 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2027 verlängert. Diese wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.

Weitere Informationen und auch die Änderungen hierzu können Sie auf den folgenden Internetseiten entnehmen:


Online-Anträge Aufenthalt

Einige Online-Anträge rund um Einreise und Aufenthalterlaubnisse finden Sie im Antrags-Portal der Ausländerbehörde. Dort sind alle verfügbaren Online-Dienste gebündelt - wählen Sie den für Ihr Anliegen passenden Online-Antrag aus. Sollte der passende Online-Antrag nicht verfügbar sein, nutzen Sie das individuelle Beratungsangebot der Ausländerbehörde.

Zu den Online-Anträgen

Elektronischer Aufenthaltstitel oder Reiseausweis schon fertig?

Anhand Ihrer neuen eAT/eRA-Nummer können Sie online abfragen, ob Ihr neues Dokument schon fertig ist:

Zur Onlineabfrage


FAQs - Wichtige Informationen der Ausländerbehörde

  In Leichter Sprache: Wichtige Infos der Ausländer·behörde

+++ zuletzt aktualisiert am 14.11.2024 +++

Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Hinweise und Regelungen zu den Anliegen erhalten Sie hier:

Der Inhalt wird zurzeit überarbeitet.


 


Dokumente

 

Organisation und Kontakte

Abteilungsleitung


Team Service

ABHTeamService@giessen.de

Zuständig für

  • Einbürgerungen
  • Übertragung von Aufenthaltstitel
  • Verpflichtungserklärung

Allgemeines Ausländerrecht

Humanitärer Aufenthalt / Asylverfahren / Duldungen

humanitear@giessen.de 

  • Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren
  • Duldung (Inklusiv Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung)
  • Aufenthaltserlaubnis Humanitär
  • Aufenthaltserlaubnisse für Familienangehörige
  • Sich anschließende Niederlassungserlaubnisse

Aufgeteilt nach Familiennamen des Antragsellers:

A+ – HAQ

HAR – Z

FEG / Fachkräfteeinwanderung / Beschäftigungs- und Ausbildungsaufenthalte

feg@giessen.de 

  • Ausbildung
  • Studium
  • Beschäftigung
  • Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige
  • Freizügigkeitsgesetz / EU Familienangehörige
  • Sich anschließende Niederlassungserlaubnisse

Aufgeteilt nach Familiennamen des Antragsellers:

A+ – LE 

LF - Z

Sonderaufgaben

ABHTeamSoA@giessen.de 

  • Unbegleitete Minderjährige / Ausländerrecht
  • Aufenthaltserlaubnis Familie zu Deutschen und Eigenständiges Aufenthaltsrecht zu §§ 28, 31, 34 Aufenthaltsgesetz
  • Visabeteiligungen

Zuständig für 34 Dienstleistungen

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