Ausländerbehörde
Abt. des Ordnungsamts
Berliner Platz 1
35390 Gießen
0641 306-2280
0641 306-2303
E-Mail
Sprechzeiten
Nur Terminvereinbarung per
E-Mail an die Ausländerbehörde
Öffnungszeiten der Info Aufenthaltsrecht und Integration:
Montag, Mittwoch, Donnerstag
8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag geschlossen.
Geänderte Öffnungszeiten in den Herbstferien
Die Info der Ausländerbehörde ist von 05.10. bis 17.10.2026 nur vormittags von 8 – 12 Uhr geöffnet.
Neuerdings können digitale Lichtbilder auch an einem Fotoautomaten in der Ausländerbehörde gemacht werden.
Zertifizierte Fotograf/innen können Sie unter alfo-passbild.com finden.
Ukraine
Mit der 1. Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2025 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2027 verlängert. Diese wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.
Weitere Informationen und auch die Änderungen hierzu können Sie auf den folgenden Internetseiten entnehmen:
-
Änderung bei Einreise und Aufenthalt für Schutzsuchende aus der Ukraine
Зміни в правилах в'їзду та перебування для біженців з України
-
Germany 4 Ukraine - Hilfeportal
Це центральний портал федерального уряду для підтримки біженців з України. Тут ви знайдете відповіді на найважливіші запитання. Пояснення надаються дуже чітко, а також супроводжуються цифровими послугами.
Online-Anträge Aufenthalt
Einige Online-Anträge rund um Einreise und Aufenthalterlaubnisse finden Sie im Antrags-Portal der Ausländerbehörde. Dort sind alle verfügbaren Online-Dienste gebündelt - wählen Sie den für Ihr Anliegen passenden Online-Antrag aus. Sollte der passende Online-Antrag nicht verfügbar sein, nutzen Sie das individuelle Beratungsangebot der Ausländerbehörde.
Elektronischer Aufenthaltstitel oder Reiseausweis schon fertig?
Anhand Ihrer neuen eAT/eRA-Nummer können Sie online abfragen, ob Ihr neues Dokument schon fertig ist:
FAQs - Wichtige Informationen der Ausländerbehörde
In Leichter Sprache: Wichtige Infos der Ausländer·behörde
+++ zuletzt aktualisiert am 14.11.2024 +++
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Hinweise und Regelungen zu den Anliegen erhalten Sie hier:
Der Inhalt wird zurzeit überarbeitet.
Dokumente
Organisation und Kontakte
Abteilungsleitung
Team Service
Zuständig für
- Einbürgerungen
- Übertragung von Aufenthaltstitel
- Verpflichtungserklärung
Allgemeines Ausländerrecht
Humanitärer Aufenthalt / Asylverfahren / Duldungen
- Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren
- Duldung (Inklusiv Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung)
- Aufenthaltserlaubnis Humanitär
- Aufenthaltserlaubnisse für Familienangehörige
- Sich anschließende Niederlassungserlaubnisse
Aufgeteilt nach Familiennamen des Antragsellers:
A+ – HAQ
HAR – Z
FEG / Fachkräfteeinwanderung / Beschäftigungs- und Ausbildungsaufenthalte
- Ausbildung
- Studium
- Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige
- Freizügigkeitsgesetz / EU Familienangehörige
- Sich anschließende Niederlassungserlaubnisse
Aufgeteilt nach Familiennamen des Antragsellers:
A+ – LE
LF - Z
Sonderaufgaben
- Unbegleitete Minderjährige / Ausländerrecht
- Aufenthaltserlaubnis Familie zu Deutschen und Eigenständiges Aufenthaltsrecht zu §§ 28, 31, 34 Aufenthaltsgesetz
- Visabeteiligungen
Zuständig für 34 Dienstleistungen
- Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-/ EWR-Bürgern (außer Deutschland) und des EWR einreichen
- Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen Deutschen
- Aufenthaltserlaubnis für Au-pair-Beschäftigte (Nicht-EU/EWR) beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines ausländischen Kindes zu einem deutschen Elternteil beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Kinder, die in Deutschland geboren wurden, beantragen
- Aufenthaltserlaubnis wegen Vertreibung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Studienvorbereitung und zum Studium
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zwecke der Beschäftigung bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit beantragen
- Aufenthaltsrecht für Au-pair-Beschäftigte (EU/EWR) - Bescheinigung beantragen
- Ausländerangelegenheiten
- Befreiung von der Visumspflicht für Schüler auf Sammellisten Genehmigung
- Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen
- Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung beantragen
- BREXIT: Aufenthaltsrechtliche Folgen auf Grund des Austrittsabkommens
- Einbürgerung
- Einbürgerung auf Grund von Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft mit einer Person, die die deutsche Staatsangehörigkeit hat, beantragen
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
- Elektronischen Aufenthaltstitel ändern lassen
- Nachzug aus familiären Gründen (weitere Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Selbständige beantragen
- Übermittlungssperre Ihrer im Zentralregister für Ausländer gespeicherten Daten beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug eines ausländischen Kindes zu einem deutschen Elternteil beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Kinder, die in Deutschland geboren wurden, beantragen
- Verpflichtungserklärung abgeben