Leben

Seiteninhalt

Lärmaktionsplan Schiene - Öffentlichkeitsbeteiligung August 2017

Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen (§ 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz –BImSchG) auf Haupteisenbahnstrecken. Diese Bahnstrecken haben ein Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Auf Gießener Stadtbereich betrifft dies die Main-Weser-Bahn.

Übersichtsplan Lärmbelastung im Stadtbereich Gießen:


Im Rahmen der Lärmaktionsplanung hat die Öffentlichkeit bis zum 25. August 2017 die Gelegenheit, sich an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes zu beteiligen. Eine Beteiligung besteht aus einer Ortsangabe und dem Beantworten eines dazugehörigen Fragebogens. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informations- und Beteiligungsplattform an. Die Antworten des Fragebogens werden ausgewetet und finden sich anonymisiert im Entwurf des Lärmaktionsplanes wieder. In einer 2. Phase der Veröffentlichung besteht wieder die Möglichkeit sich dazu zu äußern.

Allgemeine Fragen und Antworten unter www.laermaktionsplanung-schiene.de.

Weitere Fragen können an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ direkt an die Zentrale in Bonn (Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, D-53175 Bonn) richten.

Lärmbelastung an Schienen:
Mit Hilfe von Ausbreitungsrechnungen wird die Lärmbelastung ermittelt. Konkrete Informationen zur Lärmbelastung an Schienen finden Sie unter laermkartierung1.eisenbahn-bundesamt.de.

Mögliche Maßnahmen im Schienenverkehrsbereich:
Lärmvorsorge erfolgt als sogenannte aktive Maßnahme durch Schallschutzmaßnahmen am und neben dem Gleis (Schallschutzwände), allerdings nur bei Neubau oder wesentlicher Änderung. Daneben gibt es sogenannte passive Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden, z. B. in Form von Schallschutzfenstern, Schallschutzlüftern oder als Fassadendämmung. Das Bundesministerium für Verkehr setzt besonders auf die Lärmvermeidung im Fahrzeugbereich, das heißt Lärmminderung an der Quelle, z.B. durch die Umrüstung der vorhandenen Güterwagenflotte mit dem Ziel „leiser Güterverkehr“. Die wahrnehmbare Lärmreduzierung ist jedoch erst dann erreicht, wenn ca. 80 Prozent der vorhandenen Güterwagen mit Verbundstoff-Bremsklotzsohlen ausgerüstet sind. Unverändert fortbestehende Schienenwege unterliegen nicht der Verkehrslärmschutzverordnung, daher wurde ein Programm "Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen" in die Wege geleitet. In einem Gesamtkonzept für die Lärmsanierung hat Bund und Bahn AG sanierungswürdige Strecken aufgenommen. Sie sollen haushaltsabhängig abgearbeitet werden.

Newsletter

Bestellen Sie sich hier den Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.