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Zweitwohnung / Nebenwohnung

Nr. 99115005104002

Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Hinweis zu den erforderlichen Unterlagen: "Meldeschein"

Beim Meldeschein handelt es sich nicht um eine Meldebescheinigung. Das Formular "Anmeldung einer Wohnung" wird bei der Anmeldung vor Ort elektronisch abgerufen. 

Die gesonderte Beantragung einer Meldebescheinigung vor der Anmeldung ist nicht nötig. 

Onlinedienste

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(Für die Abholung von Pässen und Personalausweisen wird kein Termin benötigt.)

Volltext

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Voraussetzungen

Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

Hinweise (Besonderheiten)

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

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