Zweitwohnung / Nebenwohnung
Nr. 99115005104002Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Hinweis zu den erforderlichen Unterlagen: "Meldeschein"
Beim Meldeschein handelt es sich nicht um eine Meldebescheinigung. Das Formular "Anmeldung einer Wohnung" wird bei der Anmeldung vor Ort elektronisch abgerufen.
Die gesonderte Beantragung einer Meldebescheinigung vor der Anmeldung ist nicht nötig.
Onlinedienste
Termin im Stadtbüro online buchen
(Für die Abholung von Pässen und Personalausweisen wird kein Termin benötigt.)
Volltext
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.