Zweitwohnung / Nebenwohnung
Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Hinweis zu den erforderlichen Unterlagen: "Meldeschein"
Beim Meldeschein handelt es sich nicht um eine Meldebescheinigung. Das Formular "Anmeldung einer Wohnung" wird bei der Anmeldung vor Ort elektronisch abgerufen.
Die gesonderte Beantragung einer Meldebescheinigung vor der Anmeldung ist nicht nötig.
Onlinedienste
Termin im Stadtbüro online buchen
(Für die Abholung von Pässen und Personalausweisen wird kein Termin benötigt.)
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Digitale Services bewerten
Wie nutzerfreundlich sind digitale Verwaltungsangebote wirklich? Der bundesweite Nutzerklima-Test 2026 gibt Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, die Online-Services ihrer Stadt zu bewerten. In einer etwa siebenminütigen, anonymen Umfrage werden Erfahrungen mit digitalen Angeboten wie Terminbuchungen oder Online-Anträgen abgefragt. Ziel ist es, ein systematisches und vergleichbares Stimmungsbild zur Nutzerfreundlichkeit digitaler Verwaltungsservices zu erhalten, Stärken und Verbesserungsbedarf zu identifizieren und die Ergebnisse in einem bundesweiten Vergleich der teilnehmenden Städte sichtbar zu machen.
Die Stadt Gießen erhofft sich, durch die Teilnahme einiger Gießener Bürgerinnen und Bürger ein Stimmungsbild zu ihren digitalen Angeboten zu erhalten. Nur Städte, die bei der Umfrage eine Mindestteilnehmerzahl erreichen, werden in einem bundesweiten Ranking gelistet.
Die Teilnahme dauert etwa sieben Minuten und alle Antworten werden anonym ausgewertet. Mitmachen können alle Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren. Die Umfrage läuft noch bis zum 30. April 2026.