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Personalausweis, vorläufiger

Nr. 99008001012002

Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)

 

Aufgrund einer Gesetzesänderung werden ab dem 1. Mai 2025 Lichtbilder ausschließlich digital erstellt. Zertifizierte Fotograf/innen können Sie unter alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe finden.    

Aktuell können diese digitalen Lichtbilder noch nicht im Stadtbüro gemacht werden. Sobald dies wieder möglich ist, werden wir Sie informieren.

Termin im Stadtbüro online buchen

(Für die Abholung von Pässen und Personalausweisen wird kein Termin benötigt.)

Volltext

Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Kosten

Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.

Zusatzinformation

Die Gebühr kann im Stadtbüro in Gießen bar oder per EC-Cash mit Pin bezahlt werden.

Bearbeitungsdauer

Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

Hinweise (Besonderheiten)

Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

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