Beratung zur Aufnahme eines Kindes in Kita oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen
Kindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).
Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Kosten
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.
Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet,
die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt
den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen
, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen.
Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für al
le
Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
Eltern
müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt,
nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich
bis zu
sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.
Gebühren in Gießen
Die einkommensabhängigen Gebühren für Plätze in Kindertagesstätten können Sie der Kindertagesstättensatzung entnehmen:
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Kita-Einstieg / Little Bird Beratung
Welche Angebote gibt es?
- Little - Bird-Sprechstunde über das Jugendamt
Kontakt - Little-Bird-Beratung
Mark-Philipp Walden-Domagala
Little - Bird - Beratung / Kita Einstieg
Ostanlage 29
0641 306-2228
E-Mail
Raum: 011
Trägerschaften in der Stadt Gießen
Alle Trägerschaften in der Übersicht
- Universitätsstadt Gießen
- Caritasverband Gießen e.V.
- Diakonisches Werk
- Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Marburg- Gießen e.V.
- Lebenshilfe Gießen e.V.
- Elternvereine
- Evangelisches Dekanat
- AWO Stadtkreis Gießen e.V.
- Studierendenwerk Gießen A.d.ö.R.
- Kindertagespflege → Informationen erhalten Sie über Eltern helfen Eltern Gießen e.V.