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Beratung zu den Bauvorschriften in Anspruch nehmen

Nr. 99012068018000

Sie können in bestimmten Fällen eine Beratung zu einzelnen rechtlichen Voraussetzungen zu Ihrem Bauvorhaben in Anspruch nehmen. Im Falle eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens gilt dies, soweit sich die Beratung auf Sachverhalte bezieht, die nicht Gegenstand der bauaufsichtlichen Prüfung sind.

Verfahrensablauf

Sie machen in der Regel einen Termin mit der für Ihr Vorhaben ört-lich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde zur Beratung.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.

Voraussetzungen

Im Falle eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens darf sich die Beratung nur auf Sachverhalte beziehen, die nicht Gegenstand der bauaufsichtlichen Prüfung sind.

Welche Gebühren fallen an?

DIe Kosten werden nach dem Zeitaufwand der Beratung berechnet.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen.

Rechtsgrundlage

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