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Wechsel des Bauleiters anzeigen

Nr. 99012084261000

Der Wechsel des Bauleiters ist anzuzeigen.

Verfahrensablauf

Sie teilen der zuständigen Baubehörde formlos digital im Bauportal oder analog den Wechsel des Bauleiters mit.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.

Voraussetzungen

Der Bauleiter hat gewechselt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage

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