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Kulturförderung

Kulturförderung im Überblick

Auf kommunaler Ebene gibt es diverse Möglichkeiten Fördermittel zu beantragen. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl verschiedener Förderinstitutionen in Stadt und Landkreis Gießen: 

Stadt Gießen

Neben den städtischen Einrichtungen (Kunsthalle, Stadtbibliothek, Museum für Gießen), dem Stadttheater und weiteren etablierten Kulturinstitutionen verfügt Gießen über eine sehr lebendige und vielfältige Kulturszene in allen Bereichen künstlerischen Schaffens.

Zahlreiche Projekte und Initiativen werden vom Kulturamt der Universitätsstadt Gießen mit Haushaltsmitteln gefördert. Ziel der Kulturförderung ist es, bei der Umsetzug von künstlerisch-ästhetischen Vorhaben in der Stadt zu unterstützen und für Teilhabe am künstlerisch-gesellschaftlichen Leben zu sorgen. 

Antragsberechtigt
Natürliche und juristische Personen mit Sitz in Gießen

Gegenstand der Förderung
Projektkosten in allen künstlerischen Sparten für Vorhaben, die in Gießen realisiert werden

Ausstattung
60.000,– €

Höhe der Förderung
Bis 3.000,– €, in Ausnahmefällen auch darüber

Eigenanteil/Drittmittel
30 %

Fristen
Keine, bevorzugt bis 30.04.

Link
www.giessen.de

Förderpreis "Kulturregion Landkreis Giessen"

Der Landkreis Gießen vergibt keine Fördermittel im Sinne von Projektförderung im Kulturbereich. Er lobt aber jährlich für das zurückliegende Jahr den FÖRDERPREIS „KULTURREGION LANDKREIS GIESSEN“ aus, mit dem kulturelle Angebote im ländlichen Raum gewürdigt, Lebensqualität gefördert und zeitgemäße Formen regionaler Identifikation prämiert werden.

Antragsberechtigt
Natürliche und juristische Personen mit Sitz im Landkreis Gießen

Gegenstand der Förderung
Alle Sparten künstlerischen Schaffens

Ausstattung
10.000,– €

Höhe der Förderung
5.000,– €, 3.000,– €, 2.000,– €

Eigenanteil/Drittmittel
Keine

Fristen
15. Januar für das zurückliegende Jahr

Link
www.lkgi.de

Kulturstiftung Gießen

Die Kulturstiftung Gießen stellt zweckgebundene Mittel für die Durchführung kultureller Projekte oder die Beteiligung an kulturellen Aktivitäten zur Verfügung, die in der Stadt Gießen stattfinden oder einen Bezug zur Stadt Gießen haben.

Antragsberechtigt
Natürliche und juristische Personen

Gegenstand der Förderung
Kulturelle Projekte aller künstlerischen Sparten in Gießen

Ausstattung
Es werden die Zinserträge aus dem Stiftungskapital ausgeschüttet, aktuell ca. 2.000,- €

Höhe der Förderung
Maximal 750,- €

Eigenmittel/Drittmittel
Keine Regel

Fristen
Bis spätestens 31. März des Jahres, in dem das Projekt geplant ist

Bewerbungen/ Antragsstellung per E-Mail
formfrei an die Kulturstiftung, z.Hd. Dr. Reinhard Kaufmann, kaufmann.37@t-online.de

Kulturfonds Gießen-Wetzlar

Der Kulturfonds Gießen-Wetzlar fördert Projekte, die die Zusammenarbeit und den Dialog der Städte Gießen und Wetzlar als kommunale Arbeitsgemeinschaft im kulturellen Bereich stärkt.

Antragsberechtigt
Natürliche und juristische Personen mit Sitz in Gießen oder Wetzlar

Gegenstand der Förderung
Projekte und Programme aller kultureller Sparten, die (a) als Kooperationsprojekte konzipiert sind zwischen Kulturschaffenden und/oder kulturellen Institutionen Gießens und Wetzlars, (b) den kulturellen Dialog zwischen den Städten fördern und (c) die Entwicklung eines gemeinsamen kulturellen Angebotsprofiles unter Wahrung lokaler Eigenheiten fördern

Ausstattung
11.000,– €

Höhe der Förderung
Keine feste Obergrenze

Eigenanteil/Drittmittel
Mischfinanzierungen sind erwünscht.

Fristen
31.01.

Link
www.giessen.de

Gemeinnützige Stiftung der Sparkasse Gießen

Die im Jahr 1978 gegründete Gemeinnützige Stiftung der Sparkasse Gießen unterstützt zahlreiche Maßnahmen und Projekte mit dem Ziel der Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements in der Region. 

Antragsberechtigt
Gemeinnützige Vereine und Institutionen mit Sitz im Geschäftsgebiet der Sparkasse Gießen. Antragstellende müssen zudem eine aktive Kontoverbindung bei der Sparkasse Gießen haben.

Gegenstand der Förderung
Förderung der Wissenschaft, der öffentlichen Gesundheitspflege, des Sports- und des Wohlfahrtswesens, der Jugendpflege und der Jugendfürsorge, kultureller Zwecke (insbesondere der Denkmalpflege), der Heimatpflege und Heimatkunde, des Umwelt- und Landschaftsschutzes, mildtätiger und kirchlicher Zwecke innerhalb des Geschäftsgebietes der Sparkasse Gießen

Ausstattung
Ca. 70.000,– €

Höhe der Förderung
Keine Feste Obergrenze

Eigenanteil/Drittmittel
Keine Regel

Fristen
15.04.

Link
www.sparkasse-giessen.de/de/home/ihre-sparkasse/stiftung 

Bürgerstiftung der Sparkasse Gießen

Als Instrument bürgerschaftlichen Engagements fördert die Bürgerstiftung der Sparkasse Gießen vor allem mildtätige, gemeinnützige, soziale, kulturelle und nachhaltige Anliegen, die insbesondere den Bürger*innen des Geschäftsgebiets der Sparkasse Gießen in besonderer Weise am Herzen liegen.

Antragsberechtigt
Gemeinnützige Vereine oder Institutionen mit Sitz im Geschäftsgebiet der Sparkasse Gießen

Gegenstand der Förderung
Föderung regionaler Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Völkerverständigung, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz, Jugend- und Altenhilfe sowie Unterstützung hilfsbedürftiger Personengruppen, öffenliches Gesundheitswesen, Wohlfahrtswesen, Sport, Tier- und Pflanzenzucht, traditionelles Brauchtum sowie Förderung des Heimatgedankens vorwiegend in Stadt und Landkreis Gießen

Ausstattung
Derzeit 9.000,- bis 10.000,- € pro Jahr (wächst mit dem Anwachsen des Stiftungsvermögens)

Höhe der Förderung
Unterschiedlich, ca. 2.000,- € pro Projekt

Eigenanteil/Drittmittel
Keine Regel

Fristen
Keine, aber rechtzeitig vor Beginn einer Maßnahme, das Stiftungskuratorium tagt einmal im Jahr (Herbst)

Link
www.buergerstiftung-spk-gi.de

Stiftung Anstoß

Die 1997 gegründete Anstoss - Stiftung für Soziale Projekte und Initiativen in der Stadt und Landkreis Gießen hat sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität sozial benachteiligter Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, Migrant*innen und Flüchtlingen, in Stadt und Landkreis Gießen zu verbessern. Weiterhin soll die Situation von Mädchen und Frauen verbessert werden. 

Antragsberechtigt
Initiativen und Einzelpersonen aus Stadt und Landkreis Gießen

Gegenstand der Förderung
Förderschwerpunkte: Hilfe für Frauen und Mädchen in Gewaltsituationen, Weiterbildung junger Erwerbsloser, Arbeit im Präventionsbereich, Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, Kinder und Jugendhilfe, Hilfe zur Selbsthilfe

Höhe der Förderung
Bis zu 8.000,– €

Eigenanteil/Drittmittel
Keine Regel

Fristen
30.11.

Link
www.stiftung-anstoss.de

Für alle darüber hinausgehenden Förderprogramme bietet die Kulturberatung Hessen einen umfassenden Überblick: Förderprogramme | Kulturberatung Hessen

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