Wirtschaft

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23.07.2021

Anträge auf Neustarthilfe Plus können bis 31. Oktober 2021 gestellt werden

Anträge auf Neustarthilfe Plus natürlicher Personen für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 können ab sofort über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Dies bildet den Auftakt für die Antragstellung zu den Wirtschaftshilfen für das dritte Quartal 2021.

Was ändert sich im Vergleich zur Neustarthilfe? Änderungen und Erweiterungen auf einen Blick:

  • Förderzeitraum 1. Juli bis 30. September 2021 (drei- statt sechsmonatiger Referenzumsatz)
  • Erhöhung des Vorschusses (Betriebskostenpauschale) auf 1.500 Euro pro Monat (vorher 1.250 Euro) bzw. bis zu 4.500 Euro für Juli bis September 2021 (bis zu 6.000 Euro pro Monat im Vergleich zu 5.000 Euro pro Monat bzw. maximal 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften)

Wer kann die Förderung beantragen?

Folgende Gruppen können die Neustarthilfe Plus beantragen:

  1. Soloselbständige mit oder ohne Personengesellschaften,
  2. Kapitalgesellschaften mit einer Gesellschafterin oder einem Gesellschafter (Ein-Personen-Kapitalgesellschaften),
  3. Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern (Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften),
  4. Genossenschaften sowie
  5. kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten und unständig Beschäftigte.

Damit Sie die Neustarthilfe Plus beantragen können, müssen Sie:

  • selbständig tätig sein, also freiberuflich arbeiten oder ein Gewerbe betreiben (ggf. inklusive ihrer anteiligen selbständigen Einkünfte aus einer Personengesellschaft),
  • ihre Selbständigkeit im Haupterwerb ausüben, d.h. hieraus mindestens 51 Prozent ihrer Einkünfte beziehen,
  • höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigen,
  • bei einem deutschen Finanzamt gemeldet sein,
  • die Überbrückungshilfe III Plus nicht in Anspruch genommen haben und
  • schon vor dem 1. November 2020 selbständig tätig gewesen sein.


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