Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
Nr. 99108003000000Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.
Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.
Welche Gebühren fallen in Gießen an?
Die Verwaltungsgebühr (jeweils inklusive Auslagen) beträgt:
Gültigkeit |
Gebühr |
Gebühr weitere Ausweise |
6 |
145,00 € |
120,00 € |
12 |
235,00 € |
210,00 € |
24 |
415,00 € |
390,00 € |
Bearbeitungsdauer
variiert zwischen den Behörden
Rechtsgrundlage
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung