Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
Nr. 99012002012000- Erteilung einer Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist.
- Erforderliche Voraussetzung für das Grundbuchamt der Liegenschaft, um das Teileigentum zu begründen.
Zuständige Stelle
Die Bescheinigungen werden von der nach Landesrecht zuständigen Behörde erteilt.
Voraussetzungen
- das zu teilende Vorhaben muss bauaufsichtlich genehmigt sein
- die beabsichtigte Teilung muss dem Bauplanungsrecht entsprechen
- das Teileigentum muss im bauplanungsrechtlichen Sinne abgeschlossen sein
Verfahrensablauf
- Eingang des Antrags bei der zuständigen Behörde
- Registrierung der Unterlagen
- Eingangsbestätigung, gegebenenfalls Nachforderungen bei Unvollständigkeit
- Prüfung der Unterlagen
- Erteilung der Bescheinigung (und Gebührenbescheid)
- Versendung der Unterlagen an den Antragsteller, die Antragstellerin
Hinweise des Bauordnungsamts Gießen
Der Antrag auf Abgeschlossenheit besteht aus dem Antragsformular sowie den dazugehörigen Planunterlagen. Das Bauordnungsamt empfiehlt, mit der Erstellung dieser Unterlagen einen Architekten oder sonstigen Sachkundigen zu beauftragen.
Die Aufteilungspläne müssen bei Neubauten mit den genehmigten Bauplänen übereinstimmen; die Abgeschlossenheitsbescheinigung kann daher frühestmöglich zeitgleich mit der Baugenehmigung erteilt werden. Bei bestehenden Gebäuden müssen die Aufteilungspläne dem tatsächlichen Baubestand entsprechen und mit den bisher erteilten Baugenehmigungen übereinstimmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lageplan (Liegenschaftskarte, inklusive aller Anlagen und Gebäude)
- Grundbuchauszug (möglichst aktuell)
- Aufteilungsplan (aus ihm muss die Abgeschlossenheit ersichtlich werden)
- Grundriss- und Ansichtsplan (dient ebenfalls der Erkennbarkeit der Abgeschlossenheit)
Welche Fristen muss ich beachten?
- keine normierten Fristen über das allgemeine Verfahrensrecht hinaus
- durch die Genehmigungsbehörden können individuelle Fristen für die Nachreichung fehlender Unterlagen gesetzt werden
Muss ich bei der Einreichung der Unterlagen noch etwas beachten?
Bitte reichen Sie die Zeichnungen 4-fach ein.
Welche Gebühren fallen an?
Nach Landesrecht kann für die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Gebühr erhoben werden.
Welche Gebühren fallen in Gießen an?
Die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung ist kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt derzeit je Wohn- bzw. Nutzeinheit € 60,00, mindestens jedoch € 200,00.
Bearbeitungsdauer
2 - 5 Wochen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Bearbeitungsdauer hängt maßgeblich von der Qualität und Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen ab.