Einfache Melderegisterauskunft
Hinweis
Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
Weitere Informationen
- Einfache Melderegisterauskunft
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
- Melderegisterauskunft Erteilung
- Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre
- Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen
Neben der einfachen Melderegisterauskunf über civex-p gibt es die weitere Möglichkeit automatisierter Melderegisterauskünfte mit civex-m. Als registriertes, privatwirtschaftliches Unternehmen können Sie deutschlandweite Abfragen vornehmen. Weitere Informationen unter www.ekom21.de.