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Landschaftsschutz

Nr. 99090010000000

Der Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen zum besonderen Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft eines bestimmten Gebietes.

Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der

  • Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
  • Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  • Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes,
  • besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft,
  • besonderen Bedeutung für die Erholung.

Um Landschaften zu schützen, können bestimmte Teile zu Landschaftsschutzgebieten erklärt werden. In diesen Landschaftsschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, das Landschaftsbild oder die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigen oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.

Landschaftsschutzgebiete werden ausgewiesen, um den naturraumtypischen Gebietscharakter zu erhalten oder wiederherzustellen und auch für die Nutzung durch künftige Generationen zu sichern.

An wen muss ich mich wenden?

Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten sind die Oberen Naturschutzbehörden zuständig. Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger sind die Unteren Naturschutzbehörden bei den Kreisverwaltungen bzw. den Magistraten der Kreisfreien Städte. Nähere Informationen erfragen Sie bitte dort.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Die Stadt Gießen ist in das Landschaftsschutzgebiet "Auenverbund Lahn-Dill" einbezogen.  Es umfasst in Gießen die Fließgewässer der Lahn mit ihren Nebenbächen Wieseck, Kleebach und Kropbach. Zweck der Unterschutzstellung ist, den Charakter der Talauen als Lebensstätte auentypischer Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften sowie als Überflutungsgebiet und als ruhigen Erholungsraum zu erhalten und zu entwickeln.

In diesem Sinn sind besonders erhaltungswürdig:

  • die naturnahen Fließgewässerabschnitte sowie die Überschwemmungsgebiete,
  • die gewässerbegleitenden standorttypischen heimischen Gehölze sowie Hochstauden - und Röhrichtsäume,
  • die Wiesen, Weiden und Grünlandbrachen,
  • die geländetypischen Senken und Nassstellen, Quellen, Kleingewässer, Altarme und Sümpfe
  • die Bruchsteinmauern und Böschungen.

Schutzgebiete

 

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