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Schulverwaltungsamt

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Mo-Fr : 9:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr

Aufgaben des Schulverwaltungsamts

Die Stadt Gießen ist Schulträger. Die Aufgaben der Schulträger sind im Hessischen Schulgesetz geregelt. Der Schulträger ist für die so genannte "äußere Schulverwaltung" zuständig. Dies bedeutet: Er ist für den Bau, die Bauunterhaltung, das nicht pädagogische Personal (Reinigungskräfte, Sekretärinnen, Hausmeister und Schulassistenten) zuständig. Er unterhält und sichert das Schulgelände.

Im Gegensatz dazu ist das Staatliche Schulamt für das pädagogische Personal an den Schulen (Schulleiter/-in, Lehrer/-in etc.) zuständig.

Zu den Aufgaben des Schulträgers gehören u. a.:

  • Übernahme von Schülerbeförderungskosten
  • Beihilfe zu Klassenfahrten
  • Beihilfe zu Ausrüstungsgegenständen bei Behinderung eines Schülers
  • Ausstattung der Schule mit Sachmitteln und Geldmitteln
  • laufende Bauunterhaltung
  • Schülerbetreuung an Grundschulen





Zuständig für 3 Dienstleistungen

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