Schulverwaltungsamt
Berliner Platz 1
35390 Gießen
0641 306-1523
0641 306-1524
0641 306-2526
E-Mail
Übergeordnete Adresse
Universitätsstadt Gießen - Rathaus
Berliner Platz 1
35390 Gießen
0641 306-0
E-Mail
Sprechzeiten
Aktuelle Erreichbarkeit vorerst:
Mo-Fr : 9:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr
Aufgaben des Schulverwaltungsamts
Die Stadt Gießen ist Schulträger. Die Aufgaben der Schulträger sind im Hessischen Schulgesetz geregelt. Der Schulträger ist für die so genannte "äußere Schulverwaltung" zuständig. Dies bedeutet: Er ist für den Bau, die Bauunterhaltung, das nicht pädagogische Personal (Reinigungskräfte, Sekretärinnen, Hausmeister und Schulassistenten) zuständig. Er unterhält und sichert das Schulgelände.
Im Gegensatz dazu ist das Staatliche Schulamt für das pädagogische Personal an den Schulen (Schulleiter/-in, Lehrer/-in etc.) zuständig.
Zu den Aufgaben des Schulträgers gehören u. a.:
- Übernahme von Schülerbeförderungskosten
- Beihilfe zu Klassenfahrten
- Beihilfe zu Ausrüstungsgegenständen bei Behinderung eines Schülers
- Ausstattung der Schule mit Sachmitteln und Geldmitteln
- laufende Bauunterhaltung
- Schülerbetreuung an Grundschulen